Home News Deutsche Unternehmen müssen sich auf Veränderungen des Werbe- und Vertriebsrechts einstellen! – Wettbewerbszentrale fordert europäische Rahmenbedingungen!

Deutsche Unternehmen müssen sich auf Veränderungen des Werbe- und Vertriebsrechts einstellen! – Wettbewerbszentrale fordert europäische Rahmenbedingungen!

In den nächsten Jahren werden sich die deutschen Werbe- und Vertriebsvorschriften deutlich wandeln. Dies erklärte Dr. Reiner Münker, Hauptgeschäftsführer der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am 9. Mai 2000 in Bremen anläßlich der Jahrestagung der Wettbewerbszentrale.

In den nächsten Jahren werden sich die deutschen Werbe- und Vertriebsvorschriften deutlich wandeln. Dies erklärte Dr. Reiner Münker, Hauptgeschäftsführer der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am 9. Mai 2000 in Bremen anläßlich der Jahrestagung der Wettbewerbszentrale.

Europäischer Binnenmarkt, einheitliche Währung und vor allem Internet und E-Commerce lassen mit unumkehrbarem Schub unterschiedlichste nationale Rechtsordnungen und Wettbewerbsregeln aufeinanderprallen. Mit der Brüsseler Entscheidung für das sog. Herkunftslandprinzip im Bereich des E-Commerce soll künftig nur das Recht des Heimatstaates des Online-Anbieters gelten. Mitgliedstaaten, in denen ein Internetangebot aus einem anderen EU-Staat abrufbar ist, dürfen ihre Rechtsregeln gegenüber diesem Anbieter nicht mehr anwenden. Der Kampf um den Kunden ist damit nachhaltig verzerrt, da z.B. deutsche Anbieter an die hiesigen Vorschriften gebunden sind, nicht aber die europäischen Konkurrenten.

Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion um Rabattgesetz und Zugabeverordnung verständlich und dringend notwendig. Mit dem Abschaffen nationaler Gesetze ist es aber nicht getan. Der von Brüssel ausgelöste Wettlauf der EU-Staaten um das niedrigste Schutzniveau ist keine angemessene Politik zur Bestimmung der Spielregeln im Wettbewerb. Die Folge wäre, dass Länder mit untergeordneter Wirtschaftsstruktur wie etwa Portugal die zukünftige Rechtskultur in Werbung und Vertrieb bestimmen. Wirtschaft und Verbraucher benötigen „europäisch gedachte“ Regeln, um am grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit dem notwendigen Vertrauen teilnehmen zu können. Fehlen effektive Schutzmechanismen, werden die Marktpotentiale weder auf den klassischen Märkten noch im Internet optimal realisiert werden können. Im Binnenmarkt wie im Internet kann freier Wettbewerb nur mit Spielregeln funktionieren.

Die Wettbewerbszentrale fordert daher ein europäisches Gesamtkonzept für das künftige Werbe- und Vertriebsrecht. Zu einem solchen europäischen Rechtsrahmen gehören unabdingbar Mindestvorschriften gegen Irreführung, unlautere Kundenfangmethoden und unlautere Behinderung der Wettbewerber. Preisklarheit und Transparenz sind auch im europäischen Binnenmarkt und im Internet unverzichtbar. Dabei sind die Probleme nicht mehr durch die rein nationale Brille ins Visier zu nehmen, aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen sind europäisch gedachte Ansätze erforderlich. Deutsche Wettbewerbsregelungen sind daher in ihrem Gesamtgefüge auf den Prüfstand zu stellen und auf ihre Angemessenheit, ihre Wirksamkeit und ihre Durchsetzungsfähigkeit in Europa hin zu reflektieren.

Die Bundesregierung sollte in Brüssel mit Nachdruck auf die Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens drängen und ihre Vorstellungen zum Wettbewerbsrecht in den notwendigen Harmonisierungsprozeß einbringen. „Hier hilft weder abwarten, ob und was in Brüssel geschieht, noch das bedingungslose Abschaffen deutscher Wettbewerbsregeln. Damit verpassen wir die Chance, neue Strukturen mitzugestalten. Vorstellungen wirtschaftlich anders strukturierter Staaten werden uns dann aufgezwungen.“ so Münker.

Nach diesem Ausblick in die Zukunft berichtete Münker über die Arbeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr. Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden ist 1999 wieder angestiegen und liegt mit 22.697 Eingaben auf dem bisher höchsten Niveau. In etwa der Hälfte der Fälle hat die Wettbewerbszentrale eine Abmahnung ausgesprochen, die zumeist zu einer gütlichen Bereinigung der Streitigkeit führte. Dennoch mussten neben bereits aus den Vorjahren anhängigen 651 Prozessen insgesamt 764 neue Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Wettbewerbsregeln eingeleitet werden.

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