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Automobile & Mobilität

Auto, Bahn, Flugzeug oder E-Scooter?

Immer mehr Menschen kombinieren unterschiedliche Verkehrsmittel, um günstiger, schneller und flexibler unterwegs sein zu können.

Schwerpunktbereich

Die Automobilbranche steht am Beginn einer neuen Ära – von der Elektromobilität über Digitalisierungsfragen bis hin zum autonomen Fahren. Der Wettbewerb verschärft sich durch neue Geschäftsmodelle und Marktteilnehmer. Dabei bildet die Automobilindustrie weiterhin eine der wichtigsten Industriezweige in Deutschland. In diesem Schwerpunktbereich befasst sich unser Fachpersonal unter anderem mit der Werbung für Kraftfahrzeuge. Regelmäßig stellen sich in der Branche Fragen zu den Anforderungen an ordnungsgemäße Preiswerbung oder Irreführungsaspekten. Weitere Beispiele aus unserem wettbewerbsrechtlichen Alltag in der Branche sind unzulässige Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Bafa-Prämie für Elektrofahrzeuge. Auch bei Werbung mit attraktiven Schlagworten wie „Autopilot“ und „autonomes Fahren“ ist die Grenze des Irreführungsverbots zu beachten. Angesichts der klimatischen Herausforderungen werden außerdem Umweltaspekte eine weiter wachsende Bedeutung haben.

Im Bereich der Personenbeförderung befindet sich die Branche ebenfalls im Umbruch. Mietwagenunternehmen konkurrieren mit Taxen und geraten leicht in Konflikt mit den strengen Vorgaben für Taxen. Auch Apps, die Taxen oder Mietwagenfahrer vermitteln, beschäftigen immer wieder die Gerichte. 

Besonders gut vernetzt ist die Wettbewerbszentrale auf dem Gebiet des Fahrschulwesens. Angesichts des starken Konkurrenzwettbewerbs unter den Fahrschulen kommt es entscheidend auf wirksames Marketing an, das sich an den Gesetzen orientiert und zuverlässig neue Kundschaft gewinnt. Dabei steigt das Bedürfnis der Branche, Chancengleichheit durch fairen Wettbewerb herbeizuführen. Neben Fragen der Preiswerbung ist die möglicherweise irreführende Werbung Gegenstand unserer beratenden und rechtsdurchsetzenden Arbeit, etwa bei der Werbung mit Fahrsimulatoren oder der Automatikregelung B197. 

Die Luftfahrtbranche ist so stark von geopolitischen und konjunkturellen Entwicklungen abhängig wie wenige andere Wirtschaftsbereiche. Dementsprechend umkämpft ist der Markt. Immer wieder stellen sich Irreführungsfragen. Aber auch die transparente Darstellung von Preisen und Preisbestandteilen wie Gepäckbeförderungs- oder Zahlungsentgelten ist ein regelmäßiges Thema für die Branche und unsere Spezialisten. Infolge der europarechtlichen Prägung durch Regulierung wie die Fluggastrechteverordnung sind auch Ansprüche wegen Verspätungen oder Flugannullierungen bisweilen hart umkämpft. In diesem Zusammenhang erschienen mit Legal Tech Portalen ganz neue Akteure auf der Bildfläche. Für die Luftfahrtunternehmen bestehen die Herausforderungen zum Beispiel bei der ordnungsgemäßen Formulierung von AGB-Klauseln. Denn beispielsweise pauschale Abtretungsausschlüsse sind problematisch.

Im Bereich der Sharing-Modelle für Autos, Scooter, Fahrräder entsteht ein neuer, sehr dynamischer Markt. Den Unternehmen der Sharing-Branche stellen sich etwa Fragen zur Preiswerbung oder zum Umgang mit Werbeaussagen zu Umwelt und Nachhaltigkeit (vgl. auch unsere Branche Umwelt, Klima & Nachhaltigkeit).

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Patrick Matern

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Wettbewerbszentrale Bad Homburg
Tannenwaldallee 6 
61348 Bad Homburg 
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Telefax: +49 6172 121510

Dr. Fabio Schulze

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Wettbewerbszentrale Bad Homburg
Tannenwaldallee 6 
61348 Bad Homburg 
Telefon: +49 6172 121513
Telefax: +49 6172 121510

Silke Pape

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Wettbewerbszentrale Hamburg
Ferdinandstraße 6 
20095 Hamburg
Telefon: +49 40 30200111
Telefax: +49 40 30200120

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Die Wettbewerbszentrale hat die Reichweitenwerbung eines Herstellers von E-Fahrzeugen als irreführend unterbunden. Der Hersteller hatte in einer großen deutschen Tageszeitung prominent mit der Aussage „Vollelektrisch. Bis zu 707 km Reichweite. [Name des Fahrzeugmodells] ab 41.223 Euro.“ geworben. Der beworbene ab-Preis bezog sich auf die Variante des Fahrzeugmodells mit der kleineren Batterie.…

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Rückblick: Fachtagung des Münchner Arbeitskreis Straßenfahrzeuge e.V.

Auf der der 87. Fachtagung des  Münchner Arbeitskreis Straßenfahrzeuge e.V. (MAS) vom 8. bis 10. März in München war auch die Wettbewerbszentrale wieder mit einem Vortrag vertreten. Seit Jahrzehnten schon veranstaltet der MAS seine Fachtagungen für Fahrzeug-Ingenieure, Fahrzeug-Sachverständige, Fahrzeug-Meister, Juristen und Mediziner/Biomechaniker in Europa. Um möglichst vielen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen, hatte…

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Rückblick: Expertenforum Automotive Recht (EAR)

Am 22.02.2024 fand im „Nationales Automuseum The Loh Collection“ das sechste Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale statt.In der außerordentlichen „Loh Collection“ tagten ca. 50 Fachleute von Automobilherstellern und -händlern, Anwaltskanzleien und Fachverbänden.Beim vorabendlichen „Get-Together“ im Museumrestaurant „New York New York“ kam als Überraschungsgast der Gründer und Stifter des Museums:…

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Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag auf NEO Mobility Marketeers vertreten

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LG Frankfurt a. M. verhängt Ordnungsmittel gegen Airline wegen Verstoßes gegen Unterlassungsverpflichtung

Wegen des Verstoßes gegen die gerichtlich auferlegte Verpflichtung zu Unterlassung der Verwendung bestimmter Klauseln in ihren allgemeinen Beförderungsbedingungen hat das Landgericht Frankfurt am Main auf Antrag der Wettbewerbszentrale gegen eine irische Fluggesellschaft ein Ordnungsgeld verhängt (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.01.2024, Az. 2-03 O 527/19, nicht rechtskräftig). VerfahrensablaufDie Airline hatte…

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LG Frankfurt am Main untersagt Preisdarstellungen eines Onlinemietwagenportals

Mit Urteil vom 01.09.2023 hat das LG Frankfurt am Main auf Antrag der Wettbewerbszentrale ein Onlinemietwagenportal verurteilt es zu unterlassen, Mietfahrzeuge unter Angabe von Preisen zu vermitteln, ohne dabei Gesamtpreise

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