Eine achtköpfige chinesische Delegation von der Administration of Industry and Commerce of Guangdong Province besuchte jüngst die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, um sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des fairen Wettbewerbs in Deutschland und die Arbeit der Wettbewerbszentrale zu informieren.
In diesem Zusammenhang erfuhren die Besucher, wie sich das Prinzip der Selbstkontrolle auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Praxis darstellt. Als privatrechtlich etablierte Institution der Wirtschaft verfolgt die Wettbewerbszentrale das Ziel, den fairen Wettbewerb mit den ihr nach dem Gesetz zustehenden Mitteln zu fördern. Dies geschieht bereits präventiv durch das Beratungsangebot der Institution, aber auch durch ihr effizientes Konfliktmanagement, welches langwierige verwaltungsrechtliche Verfahren überflüssig macht.
Die Wettbewerbszentrale hat bereits in der Vergangenheit Delegationen aus Ländern, in denen kein dem UWG vergleichbares Recht zugrunde liegt, empfangen, um ihnen die in Deutschland geltenden Rahmenbedingungen des fairen Wettbewerbs vorzustellen.
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