Nach einer Pressemitteilung des Landgerichts Köln ist das Internetvergleichsportal Check24 erneut dazu verurteilt worden, bei seinem Vergleichsportal für Autoversicherungstarife nicht mehr mit einer „Nirgendwo günstiger“ Garantie zu werben (LG Köln, Urteil vom 22.04.2020, Az. 84 O 76/19 nicht rechtskräftig).
Da das Portal nur 80% des Marktes der angebotenen KFZ -Versicherungen überhaupt abdecke, könne es die Garantie so nicht erfüllen. Die Werbung sei daher irreführend. Daran ändere auch nichts das Versprechen, im Falles des Nachweises eines günstigeren Angebotes eine Entschädigung zu zahlen. Die 4. Kammer für Handelssachen schloss sich damit einer früheren Entscheidung der 31. Zivilkammer des LG Köln an (LG Köln, Urteil vom 18.09.2018, Aktenzeichen 31 O 376/17).
Ebenso wurde dem Portal untersagt, mit einem Testergebnis zu werben, ohne die genaue Fundstelle anzugeben.
Weiterführende Informationen
Pressmitteilung des LG Köln vom 22.04.2020 auf dem Pressportal des Landgerichts >>
pbg
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Mindestgebühr bei Carsharing muss klar angegeben werden
-
OLG Köln verbietet Werbung mit der Angabe „Apfelleder“ für Produkte ohne echtes Leder
-
BGH: B2B-Coaching kann unter FernUSG fallen
-
BGH: Auch Faxnummern in Widerrufsbelehrungen nicht zwingend
-
BGH: Unzulässige Werbung mit Vorher-Nachher-Fotos für Hautunterspritzungen