Bundeskartellamt: Mehr Rechtssicherheit für kleine und mittlere Unternehmen – Neue Bagatellbekanntmachung –
Das Bundeskartellamt gibt mit der neuen Bagatellbekanntmachung (Nr. 18/2007 vom 13.03.2007) kleinen und mittleren Unternehmen Hinweise darauf, wann die Behörde Kooperationsabreden wegen geringer wettbewerbsbeschränkender Bedeutung nicht verfolgen wird.