EU-Recht/Internationales Recht

Kongress der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht vom 25.-28.09.2008 in Hamburg

Der diesjährige Kongress der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht (LIDC/ Liga) findet vom 25.-28.09.2008 in Hamburg statt. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Fragen „Treuerabatte und Preisnachlässe marktbeherrschender Unternehmen?“ und „Gesetzliche Informationspflichten für Werbende?“ erörtert. Zu der Veranstaltung werden hochkarätige Redner

Wettbewerbsverstöße im europäischen Ausland: Kooperation zwischen BVL, Wettbewerbszentrale und vzbv

Aufgrund einer jüngst bekannt gemachten Rahmenvereinbarung kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Wettbewerbszentrale und den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) damit beauftragen, gegen verbraucherbezogene Wettbewerbsverstöße eines deutschen Unternehmens im europäischen Ausland vorzugehen.

Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung für den Handel erwartet: Nationales Verbot der Gewinnspielkoppelung an den Warenabsatz auf europäischem Prüfstand

Der Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die Frage der Vereinbarkeit des Koppelungsverbots mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) vor. Das Verfahren der Wettbewerbszentrale wurde ausgesetzt. Gewinnspielwerbung ist für den Handel inzwischen zu einem fast unverzichtbaren Instrument geworden, um Kunden für das eigene Warensortiment zu interessieren.

Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung für den Handel erwartet: Nationales Verbot der Gewinnspielkoppelung an den Warenabsatz auf europäischem Prüfstand

Der Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die Frage der Vereinbarkeit des Koppelungsverbots mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) vor. Das Verfahren der Wettbewerbszentrale wurde ausgesetzt. Gewinnspielwerbung ist für den Handel inzwischen zu einem fast unverzichtbaren Instrument geworden, um Kunden für das eigene Warensortiment zu interessieren.

Europäischer Gerichtshof: Nur „Parmigiano Reggiano“ darf als „Parmesan“ verkauft werden – Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern mitgeteilt, dass als „Parmesan“ nur Hartkäse in Verkehr gebracht werden darf, der den Spezifikationen der geschützten Ursprungsbezeichnung „Parmigiano Reggiano“ entspricht. Nach Auffassung des Gerichts stellt der Begriff „Parmesan“ eine Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung „Parmigiano Reggiano“ dar.

Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Lebensmittelkennzeichnung

Am vergangenen Mittwoch hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neuregelung der Lebensmittelkennzeichnungspflichten angenommen. Der Verordnungsentwurf sieht eine neue Kennzeichnungspflicht für alle abgepackten Lebensmittel vor. So soll auf der Packungsvorderseite auf den Gehalt an Energie und und Kohlehydraten unter spezieller Nennung von Zucker, Salz, Fett und gesättigten Fettsäuren hingewiesen werden.

Einheitliche Kennzeichnungspflicht für Obst und Gemüse ab 01.01.2008

Aufgrund einer neuen Verordnung des Rates der Europäischen Union (Verordnung (EG) 1182/2007) besteht ab dem 01.01.2008 eine generelle Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes bei Obst und Gemüse. Ursprünglich bestand eine solche Kennzeichnungspflicht nur für solche Obst- und Gemüsearten, die unter den Anwendungsbereich von EG-Vermarktungsnormen fielen.

Ablauf der Umsetzungsfrist für EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken – Neue Werbevorschriften können durch Gerichte zur Anwendung gelangen

Die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (Unfair Commercial Practices Richtlinie – UCP-RL) ist gestern abgelaufen. Die Richtlinie, die im Zuge einer Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes geschaffen wurde, betrifft Vertriebs- und Werbemaßen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern – und dies branchenübergreifend.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de