Telemediengesetz heute in Kraft getreten
Das Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit heute das Teledienstegesetz (TDG). Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 26.01.2007 den Entwurf der Bundesregierung mit wenigen Änderungen angenommen.
Das Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit heute das Teledienstegesetz (TDG). Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 26.01.2007 den Entwurf der Bundesregierung mit wenigen Änderungen angenommen.
Erwartungsgemäß hat der deutsche Bundestag am 18. Januar das neue Telemediengesetz (TMG) verabschiedet, welches zum 01. März 2007 in Kraft tritt. Damit werden die wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste in einem Telemediengesetz zusammengeführt.
Der u. a. für das Namens- und Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob es unter bestimmten Umständen zulässig sein kann, einen fremden Domainnamen für sich zu registrieren.
Das am 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat zu Gesetzesänderungen geführt, die sich auf von Unternehmen versandte E-Mails beziehen: Seit Jahresbeginn sind Unternehmer verpflichtet, in Geschäftsbriefen unabhängig von deren Form bestimmte Geschäftsangaben zu machen.
Die Wettbewerbszentrale hat gegen den Berliner Telekommunikationsdienstleister FlexFon vor dem Landgericht Berlin (Az. 15 O 537/06) eine Unterlassungsverpflichtung erwirkt. Darin verpflichtet sich FlexFon, gegenüber Telefonkunden keine Umstellung von Telekommunikationsdienstleistungen auf das FlexFon-Angebot ohne ausdrücklichen Auftrag oder Einverständnis des Kunden vorzunehmen.
Die Wettbewerbszentrale hat Klage erhoben gegen Colt Telecom GmbH, einem der führenden Wettbewerber im Telekommunikationsmarkt, wegen Duldung von unzulässigen Umstellungen der Voreinstellung von Telefonanschlüssen (so genanntes Slamming).
Die Wettbewerbszentrale ist in der täglichen Praxis mit zahlreichen Fragestellungen aus dem Telekommunikationsbereich befasst. Details erfahren Sie in unserer aktuellen Pressemitteilung: „Wettbewerbszentrale klagt gegen Colt Telecom – 15.11.2006“ und
Die Regeln für Klingelton-Abos und andere Handy-Downloads sollen transparenter und einfacher gestaltet werden. Die Anbieter von Klingeltönen, Chat-Diensten, Handy-Spielen und Börsen-News haben ab dem 1. Oktober eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung in Kraft gesetzt. Es wird darin festgelegt, wie solche Dienste bestellt und wieder gekündigt werden können.
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