Irreführende Werbung für „Kostenloses Angebot …“ auf Stromvergleichsportal
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbung für ein „Kostenloses Angebot…“ in einem Stromvergleichsportal außergerichtlich unterbunden:
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbung für ein „Kostenloses Angebot…“ in einem Stromvergleichsportal außergerichtlich unterbunden:
Nachdem der BGH mit Urteil vom 17.06.2015 (VIII ZR 249/14) entschieden hat, dass Verbrauchen bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ein Widerrufsrecht zusteht, schien die Rechtslage zunächst geklärt.
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die vorzeitige Verlängerung eines Mobilfunkvertrages um 24 Monate zulässig sei, auch wenn die neue vereinbarte Laufzeit an das Enddatum des noch laufenden Mobilfunkvertrages anschließt
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG Karlsruhe entschieden, dass die Werbung eines Stromanbieters für ein Kombi-Angebot aus Stromtarif und werthaltiger Zugabe (iPad) mit einer Befristung irreführend ist, wenn
Das Landgericht Mainz hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Energieversorgungsunternehmen verboten, den eigenen Erdgas-Tarif mit einer Ersparnis von bis zu 1.458,25 € gegenüber dem Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers zu bewerben
Die Wettbewerbszentrale beobachtet derzeit, dass die mit dem neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung verabschiedeten gesetzlichen Regelungen für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen in der Werbung zahlreicher Unternehmen der Energiebranche aufgegriffen werden.
Das Landgericht Koblenz hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, mit der Verfügbarkeit von Internetdienstleistungen zu werben, die an der Adresse des angesprochenen Kunden tatsächlich nicht mit der beworbenen Übertragungsgeschwindigkeit erhältlich sind, wenn diese im Rahmen eines Verfügbarkeits-Checks als unter der angegebenen Adresse verfügbar bestätigt werden
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hatte vor kurzem die Werbung eines Unternehmens zu beurteilen, das Energielieferverträge mit Anlagenbetreibern vermittelt, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat klargestellt, dass Stromanbieter verpflichtet sind, in Mitteilungen über Strompreisänderungen eine detaillierte Gegenüberstellung der einzelnen Preisbestandteile vor und nach der Preisänderung aufzunehmen
Die Wettbewerbszentrale erreichen gelegentlich Beschwerden, wonach angebotene und/oder vertraglich vereinbarte Leistungen in der Telekommunikations-Branche nicht gewährt werden. Vielfach handelt es sich dabei um telefonisch unterbreitete Angebote im Rahmen von Rückgewinnaktionen. Die Wettbewerbszentrale muss eine unlautere geschäftliche Handlung beweisen. Häufig fehlt es allerdings in solchen Fällen an Beweismöglichkeiten. Da in dem nachfolgend geschilderten Fall der Netzbetreiber die angebotene und vereinbarte Leistung schriftlich bestätigt hatte und die Leistungsverweigerung ebenfalls dokumentiert war, konnte eine Abmahnung ausgesprochen werden.
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