Wettbewerbszentrale geht gegen mehrere große Möbelhändler wegen intransparenter und irreführender Preisaktionen vor
Die Wettbewerbszentrale macht derzeit gegen einige große Möbelhändler, darunter mehrere TOP 10-Anbieter, Unterlassungsansprüche geltend – wegen intransparenter und irreführender Preisaktionen. Der Hintergrund:
Seit geraumer Zeit haben die Beschwerden über irreführende und intransparente Aktions- und Preiswerbungen im Möbelhandel in der Praxis der Wettbewerbszentrale zugenommen. Insbesondere aus dem Markt selbst heraus (Wettbewerber) sind Beschwerden über vollmundige Werbeversprechen im Möbeleinzelhandel vermehrt an die Wettbewerbszentrale herangetragen worden.
