Einlösung fremder Rabattgutscheine – Wettbewerbszentrale spricht erneut Beanstandung – diesmal wegen Irreführung – aus
Die Entscheidung des BGH
Die Wettbewerbszentrale hat in einem vor dem BGH anhängigen Revisionsverfahren gegen die Drogeriemarktkette Müller Markt die Frage der Zulässigkeit der Einlösung fremder Rabattgutscheine geklärt. Der Bundesgerichtshof hatte die Einlösung von Gutscheinen anderer Unternehmen als grundsätzlich zulässig angesehen
