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Einlösung fremder Rabattgutscheine – Wettbewerbszentrale spricht erneut Beanstandung – diesmal wegen Irreführung – aus

Die Entscheidung des BGH

Die Wettbewerbszentrale hat in einem vor dem BGH anhängigen Revisionsverfahren gegen die Drogeriemarktkette Müller Markt die Frage der Zulässigkeit der Einlösung fremder Rabattgutscheine geklärt. Der Bundesgerichtshof hatte die Einlösung von Gutscheinen anderer Unternehmen als grundsätzlich zulässig angesehen

Pflicht zur Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, aber nicht mit „100%“

Der EuGH hat über die Anforderungen an eine Etikettierung oder Kennzeichnung von Textilerzeugnissen entschieden (Urteil v. 05.07.2018, Rs. C-339/17).

In einem Verfahren vor dem LG Köln war der Verein für lauteren Wettbewerb e. V. gegen die Princesport GmbH vorgegangen. Diese habe nach Ansicht des Klägers bei der Bewerbung und beim Vertrieb von ausschließlich aus einer Faser bestehenden Textilerzeugnissen über das Internet die entsprechenden Anforderungen an Etikettierung und Kennzeichnung nicht beachtet.

Unzulässige Werbung mit Logo und Schriftzug eines Autohersteller durch eine Werkstatt, bei fehlendem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien

Das LG Rostock hat entschieden, dass die Werbung eines Autohauses mit dem „HYUNDAI“-Logo oder dem Schriftzug der Marke „HYUNDAI“ mit oder ohne Hinzufügung der Bezeichnung „SERVICE“ dann irreführend ist, wenn das Autohaus kein Vertragshändler oder Servicepartner des Autoherstellers ist. (Urteil v. 12.06.2018, Az. 6 HK O 95/17, n.rkr.).

Ab dem 01.08.2018 benötigen auch Wohnimmobilienverwalter eine Gewerbeerlaubnis

Nach dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17.10.2017 ist § 34c GewO ergänzt worden. Nach der neuen Regelung (§ 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO) wird eine Gewerbeerlaubnis ab dem 01.08.2018 auch von Wohnimmobilienverwaltern benötigt. Dies sind solche Personen, die das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern i. S. d. § 1 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6 Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume i. S. d. § 549 BGB verwalten.

BGH verhandelt am 11.10.2018 über die Zulässigkeit der App „UBER Black“

Nachdem der BGH gerade entschieden hat (Urteil v. 29.03.2018, Az. I ZR 34/17 – Bonusaktion für Taxi App), dass Rabattkationen von Taxivermittlern zulässig sind, wenn das Taxiunternehmen jeweils den vollen Fahrpreis erhält vgl. News der Wettbewerbszentrale hierzu >> ) kündigt die Pressestelle des BGH den nächsten Verhandlungstermin zu einer App an, die Personenbeförderungen vermittelt: „UBER Black“. Der Verhandlungstermin ist auf den 11. Oktober 2018 (Az. I ZR 3/16) anberaumt.

EuGH bestätigt strenge Auslegung der Regelgungen zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Staubsaugern – keine „irreführende Unterlassung“, wenn Testbedingungen zur Ermittlung der Effizienzklasse fehlen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf das Energieetikett auf Staubsaugern keine zusätzlichen Informationen über die Testbedingungen für die Energieeffizienzklasse enthalten (Urteil v. 25.07.2018, Rs. C-632/16).

Ordnungsgeld wegen Werbung für „Gewinnreise“

Das LG Bremen hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale gegen einen Reiseveranstalter ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000,- wegen Verletzung einer rechtskräftigen gerichtlichen Untersagung verhängt (Beschluss vom 20.06.2018, Az. 12 O 202/17, nicht rechtskräftig). Dem Veranstalter sogenannter Gewinnreisen war untersagt worden, im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch Dritte in Werbeschreiben oder sonstigen Äußerungen mitzuteilen, der jeweilige Adressat der Mitteilung habe eine Reise gewonnen bzw. sei Gewinner einer Reise, wenn der Reiseteilnehmer für die Reise gleichwohl Kosten tragen muss, i

Aktuelles Seminarangebot der Wettbewerbszentrale: Rückblick zum Seminar „Datenschutz & Recht im Online-Marketing“ in München + Hinweis weitere Termine 2018 in Hamburg, Berlin und Köln

Am 19.07.2018 startete das Spezialseminar der Wettbewerbszentrale zum Thema „Datenschutz & Recht im Online-Marketing“ in München. Die beiden Referenten, Herr Dr. Carlo Piltz (Rechtsanwalt bei reuschlaw) und Christina Kiel, LL. M. Eur. (Syndikusrechtsanwältin und Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale) erläuterten neben allgemeinen Grundlagen im Datenschutz- und Wettbewerbsrecht in dem vierstündigen Seminar zahlreiche wichtige und praxisrelevante Problemfelder in diesem breiten Themenfeld.

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