EuGH muss zur Änderung der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Spreewälder Gurken“ entscheiden
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs wird sich der EuGH nun mit Fragen zum „berechtigten Interesse“ aktuell oder potentiell betroffener Unternehmen beider Änderung der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) „Spreewälder Gurken“ befassen müssen (Beschluss v. 19.12.2019, Az. I ZB 78/18 – Spreewälder Gurken).