Home News Seite 58

News

Grundrechtliche Anforderungen an die prozessuale Waffengleichheit gelten auch für einstweilige Verfügungsverfahren im Bereich des Wettbewerbsrechts

Mit einem aktuellen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt, das die im presse- und äußerungsrechtlichen Eilverfahren geltenden grundrechtlichen Anforderungen an die prozessuale Waffengleichheit und des rechtlichen Gehörs (Beschlüsse v. 30.09. 2018, Az. 1 BvR 1783/17, 1 BvR 2421/17) auch für einstweilige Verfügungsverfahren im Bereich des Lauterkeitsrechts (UWG) gelten

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de