OLG Düsseldorf zur Angabe von Zutaten und Allergenen bei einem Lieferservice
In einem Verfahren zwischen einer Verbraucherschutzorganisation und einem Unternehmen, das mit Tiefkühllebensmitteln handelt, hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass es den lebensmittelrechtlichen Informationspflichten nicht genügt, wenn Zutaten oder Allergene im Internet nur unverbindlich angegeben und der Verbraucher auf die Verpackung verwiesen wird