EuGH: Keine Ausnahmen vom Ausschluss des Widerrufsrechts bei kundenspezifisch hergestellten Waren
Ein Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht nicht, wenn die Waren nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind