Landgericht München I: Automatisches Einverständnis zur Speicherung und Nutzung persönlichen Daten zu Werbe- und Marktforschungszwecken in AGB unzulässig – 20.03.2006
Muss ein Kunde bei seinem Beitritt zu einem Rabattsystem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen explizit ankreuzen, dass er nicht damit einverstanden ist, dass seine persönlichen Daten zu Werbe- und Marktforschungszwecken genutzt werden, so ist das unzulässig.
