Oberlandesgericht Karlsruhe: Irreführende Werbung bei Fertigarzneimittel trotz objektiv richtiger Angaben
Auch eine objektiv zutreffende Angabe kann irreführend sein. Das ist dann der Fall, wenn ein beachtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise mit einer objektiv richtigen Angabe eine unrichtige Vorstellung verbindet. Im vorliegenden Fall geht es um die Kennzeichnung eines Baldrian Fertigarzneimittels.