Identifizierung von Eventveranstaltern
In jüngster Zeit erreichen die Wettbewerbszentrale zahlreiche Beschwerden zu Internetangeboten, in denen die Teilnahme an Eventveranstaltungen, wie z.B. Ballonfahrten, beworben wird. Die jeweiligen Anbieter treten dabei nur als Vermittler auf. Vertragspartner des Kunden ist ein Dritter, nämlich der Eventveranstalter. Um wen es sich dabei handelt, erfährt der Kunde allerdings im Zusammenhang mit der Werbung nicht.
