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Unzulässige Beeinflussung bei der Wahrnehmung der Interessen Dritter: Bundesgerichtshof untersagt an Rechtsanwälte und Steuerberater gerichtetes Gewinnspiel um einen Smart

Der Bundesgerichtshof (BGH) kommt in einer aktuellen Entscheidung (02.07.2009, I ZR 147/06) zu dem Ergebnis, dass eine Werbung, die gegenüber Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Vermittlung eines Geschäfts an ihre Mandanten ein Gewinnspiel um ein Smart-Cabrio anpreist, gemäß § 4 Abs. 1 UWG unzulässig ist.

Bundesgerichtshof: Grundpreis und Endpreis müssen auf einen Blick wahrnehmbar sein

Nach einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (26.02.2009, Az. I ZR 163/06) ist der Grundpreis gemäß § 2 Abs.2 Satz 1 Preisangabenverordnung nur dann in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können. Dies ist nicht der Fall, wenn neben einem Produkt der Endpreis angeführt wird und der Grundpreis erst über einen weiteren Link zu erfahren ist.

Neue HOAI seit 18.8.2009 in Kraft

Die Honorarverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wurde am 17.08.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl.I.Nr. 53 S.2732) verkündet und ist am Tag nach der Verkündung, also am 18.08.2009, in Kraft getreten (BGBl.I 2009, S.2992).

Ergopraktiker und ärztlich geprüfter Schlafberater – irreführende Bezeichnungen für Matratzenverkäufer

Das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen stellt unter anderem Matratzen her. Es erlaubt Bettwarenverkäufern die Verwendung eines „Siegels“, das wie folgt aussieht: In der Mitte eines Kreises befindet sich neben dem Namen des Unternehmens der Hinweis „Ergopraktiker“. Diesen Begriff hat sich die Beklagte als Wortmarke eintragen lassen.

Keine behördliche Kontrolle der Krankenversicherungspflicht – Versicherungsmakler gibt Unterlassungserklärung ab

Sowohl eine Finanzmanagement AG als auch ein Versicherungsmakler verpflichteten sich gegenüber der Wettbewerbszentrale, es bei Meidung einer entsprechenden Vertragsstrafe zu unterlassen, unter dem Logo des Bundesgesundheitsministeriums Überprüfungen der Erfüllung der Krankenversicherungspflicht von Betrieben anzukündigen oder gar durchzuführen. In seinen Schreiben an Bordellbesitzer kündigte der Versicherungsmakler Überprüfungen der Mitarbeiter hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht an.

Zahlungserinnerung – Kreditbank gibt Unterlassungserklärung ab

Eine deutsche Kreditbank, Tochter einer französischen Großbank, verschickte an Haushalte Briefe, die auf dem Umschlag als „Zahlungserinnerung“ gekennzeichnet waren. Im Fenster des Briefes deutlich erkennbar war, dass es sich um den Brief einer Kreditbank handelt, so dass durch die Aufschrift für Dritte der Eindruck entstehen konnte, der Empfänger unterhalte bei der Bank einen Kredit, für den er mit seinen Rückzahlungen in Verzug sei. Diesen Brief erhielten potentielle Neukunden.

Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Ärzten und gesundheitlichen Leistungserbringern nochmals verschärft – Änderungen zu § 128 SGB V heute in Kraft getreten

Wie bereits früher berichtet, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, aufgrund von Fehlentwicklungen im Gesundheitsmarkt per 01.04.2009 umfassende Regelungen in einem neuen § 128 SGB V zu treffen. Bereits in den ersten Wochen nach Inkrafttreten zeigte sich allerdings, dass weiterer Regelungs- und Präzisierungsbedarf bestand.

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