Wettbewerbsverstoß löst Schadensersatzanspruch aus: Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen
Um einen Wettbewerbsverstoß nachzuweisen, beauftragte ein Unternehmen einen Detektiv. Diese Detektivkosten bekommt der Auftraggeber laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in angemessenen Umfang über den Schadensersatzanspruch des. § 9 UWG ersetzt (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23.09.2009, Az. U 52/09).