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BGH: Einstellen von Gebrauchtfahrzeugen in falscher Kilometer-Rubrik einer Internet-Fahrzeugbörse nicht zwingend wettbewerbswidrig

Mit Urteil vom 06.10.2010 hat der BGH entschieden, dass das Einstellen eines Gebrauchtfahrzeugs in der falschen Kilometerstandsrubrik einer Fahrzeugbörse im Internet nicht wettbewerbswidrig ist, wenn sich bereits aus der Ergebnisliste der tatsächliche Kilometerstand des Fahrzeuges ergibt (Az. I ZR 42/10).

In einer Fahrzeugbörse im Internet hat der Verbraucher die Möglichkeit, die Kriterien des gewünschten Fahrzeuges festzulegen, so z. B. den Kilometerstand, bei dem sich zwischen „beliebig“ oder einer bestimmten Kategorie wie z.B. „bis 5000 km“ auswählen lässt.

BGH: Die Werbung für homöopathische Arzneimittel mit Anwendungsgebieten ist auch gegenüber Fachkreisen verboten

Der BGH hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die Revision des Beklagten gegen ein Urteil des OLG Hamm vom 15. April 2010 zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 96/10).

Das pharmazeutische Unternehmen hatte in Broschüren, die an Ärzte oder Heilpraktiker weitergegeben wurden, für seine registrierten homöopathischen Arzneimittel geworben.

Nordische Bausachverständigentage 2011 in Wismar

Der Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V., das Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern der Hochschule Wismar und der Bereich Bauingenieurwesen führen in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., dem Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Nord e.V. und dem Wismarer Bauseminare e.V. vom 05. bis 07. Oktober die 18. Nordischen Bausachverständigentage durch.

Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot – Schlank im Schlaf“ für Brot unzulässig

Ein großer hessischer Filialbäcker hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, zukünftig Brot nicht mehr mit der Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot Schlank im Schlaf – entspricht dem Abnehmkonzept von Dr. P.“ anzubieten. Für das Brot hatte der Bäcker in den Filialen und im Internet außerdem mit Aussagen wie „Mit dem Eiweiß-Abendbrot haben wir mit Unterstützung von Dr. P. ein leckeres Brot entwickelt, das sich hervorragend in das „Schlank im Schlaf“-Prinzip und damit in eine gewichtsbewusste Ernährung einbinden lässt“ und

Genehmigung in Höhe von 100.000,00 €?

Mit dieser Überschrift warb ein Unternehmen für den Abschluss von so genannten „Finanzsanierungsverträgen“. In dem schriftlich unterbreiteten Angebot bezeichnete sich das Unternehmen als renommierte Gesellschaft, das sehr erfolgreich Lösungen für finanzielle Angelegenheiten vermittelt. Auch im Internetauftritt des Unternehmens wird für die Vermittlung von Sofortkrediten, Eilkrediten und Krediten ohne Schufa geworben.

Seriös durch Mitgliedschaft? – Irreführende Werbung einer Detektei

Der Wettbewerbszentrale wurde eine Beschwerde übersandt, wonach eine Detektei mit dem Hinweis geworben hat:

„Als seriöse Detektei und kompetente Detektive sind wir Mitglied im Bund Deutscher Kriminalbeamter“.

Der in der Werbung genannte Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist ein selbständiger, parteipolitisch unabhängiger Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und der übrigen, im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung tätigen Mitarbeiter des Bundes und der Länder.

Irreführende Werbung für den Ankauf von Gold

Die Wettbewerbszentrale erhält seit einiger Zeit vermehrt Beschwerden über irreführende Werbung im Zusammenhang mit dem Ankauf von Gold. Dieser wird zunehmend beworben – vor folgendem Hintergrund: Die Schuldenkrise und die Sorge vor einer möglichen Inflation haben zur Folge, dass der Goldpreis seit Beginn des Jahres stark angestiegen ist. Dies führt zum einen dazu, dass viele Anleger in Gold investieren. Zum anderen führt dies aber auch dazu, dass Verbraucher Goldschmuck, Zahngold und Münzen zu einem guten Preis verkaufen wollen.

Enthält Whisky Zuckerkulör, muss Hinweis darauf in Online-Produktbeschreibung erfolgen

Im November/Dezember 2010 wurde die Wettbewerbszentrale aus Kreisen der Spirituosenbranche darauf aufmerksam gemacht, dass bei den über das Internet verkauften Single Malt Whiskys, z. B. der schottischen Destillerien Glenmorangie, Talisker und Dalwhinnie, in aller Regel nicht gekennzeichnet wird, dass dem Whisky Zuckerkulör zugesetzt ist, die ihm seine goldgelbe/goldbraune Farbe verleiht.

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