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Telefonwerbung einer Großbank

Auch große Unternehmen benutzen zur Neukundengewinnung das Mittel der telefonischen Kontaktaufnahme ungeachtet der Tatsache, dass derartige Belästigungen mit den Mitteln des lauteren Wettbewerbs nicht in Einklang stehen.

So rief die Mitarbeiterin einer Großbank einen Bestattungsunternehmer an, um ihn zu veranlassen ein Konto in der örtlichen Filiale der Bank zu eröffnen. Gleichzeitig wurde ihm angeboten, die Filiale vor Ort bei einem persönlichen Besuch kennen zu lernen. Der Bestattungsunternehmer hatte weder dort ein Konto noch sonst in irgendeiner Weise Kontakt zu der Bank.

Oberlandesgericht Karlsruhe zu „Therapeutische Hörakustik“ und „T…Gehörtherapie“ – Strenge Bewertungsmaßstäbe für Gesundheitswerbung in der Hörgeräteakustik bestätigt

Die Bekämpfung der Schwerhörigkeit rückt aufgrund der demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden steigenden Anzahl von Menschen mit höherem Lebensalter immer stärker in den Blickpunkt der Gesundheitswerbung. Um sich von dem traditionellen Ansatz der Bekämpfung von Schwerhörigkeit durch Versorgung mit Hörgeräten abzugrenzen, warb ein Hörgeräteakustiker mit den Schlüsselbegriffen „Therapeutische Hörakustik“ bzw. der Anpreisung einer näher bezeichneten „Gehörtherapie“ mit der These, diese Maßnahmen seien geeignet, Nervenverbindungen zum Gehirn reaktivieren zu können und dadurch das Sprachverstehen erheblich zu verbessern.

Werbung eines Architekten mit Referenzobjekten

Ein Architekturbüro wurde beauftragt, sämtliche Architektenleistungen für einen Neubau zu übernehmen. Der Vertrag wurde nach einem Jahr aus wichtigem Grund gekündigt. In der Zwischenzeit hat das Architekturbüro auf seiner Homepage ein Foto des Bauvorhabens unter den Rubriken „Aktuelles“ und „Projekte – Under Construction“ eingestellt. Die Klägerin ist der Auffassung, dass diese Werbung auf der Homepage unlauter sei, da der irreführende Eindruck erweckt werde, dass das werbende Architekturbüro alle maßgeblichen Architekten- u. Planungsleistungen erbracht habe.

BGH: Klausel über Zahlung einer monatlichen Gebühr für Führung eines Darlehenskontos durch Bank unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 07.06.2011, Az. XI ZR 388/10) eine Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung eines Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für unwirksam erklärt. Nach der Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Darlehensverträge ließ sich die Bank beim Abschluss von Darlehensverträgen die Bezahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos versprechen.

Werbung mit Polizeiempfehlungen

Die Wettbewerbszentrale hatte sich in letzter Zeit verschiedentlich mit Beschwerden zu befassen, die eine irreführende Bezugnahme auf Polizeikaufempfehlungen zum Gegenstand hatten. Speziell ging es um kleine batteriebetriebene Alarmgeräte, wie z. B. ein Taschenalarm oder einen Türstopper. Eine Werbeaussage lautet wie folgt:

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de