„Anruf in einer privaten Angelegenheit“
Mit dem Hinweis, man rufe in einer privaten Angelegenheit an, versuchte die Mitarbeiterin einer Gesellschaft für Consumer Reporting zu erreichen, zu dem gewünschten Gesprächspartner, einer Rechtsanwältin, durchgestellt zu werden. Bei der Anruferin handelte es sich um die Mitarbeiterin von einer nach eigenen Angaben marktführenden Auskunfteien Deutschlands, die Unternehmen dynamische und branchenübergreifende Daten zu Bonität von Privatpersonen anbieten.
