Fehlende oder falsche Materialangaben bei Textilien
Immer wieder erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden, die sich auf fehlende oder falsche Materialangaben bei Textilerzeugnissen beziehen.
Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung ist am 07. November 2011 in Kraft getreten. Die inhaltlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen deutschen Textilkennzeichnungsgesetz, welches seit 01. April 1969 gilt, sind allerdings gering. So durften bereits nach § 1 Abs. 1 Textilkennzeichnungsgesetz Textilerzeugnisse gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht oder einem Letztverbraucher angeboten werden, wenn sie mit einer Angabe über Art und Gewichtsanteil der verwendeten textilen Rohstoffe versehen sind