Auskunftsanfrage einer Wirtschaftsdatenbank
Das Landgericht Ulm hat mit Urteil vom 11. Januar 2013 (LG Ulm, Urteil vom 11.01.2013, Az. 10 O 102/12 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein per Telefax an eine Gärtnerei versandtes Auskunftsschreiben über Geschäftsumsätze des Unternehmens eine unzulässige belästigende Wettbewerbshandlung darstellt.
Die Gärtnerei hatte im Oktober 2012 von der Wirtschaftsdatenbank als Telefax ein zweiseitiges Schreiben erhalten, mit dem sie aufgefordert wurde, Auskunft zum Jahresumsatz 2011 und zur Umsatzerwartung für 2012 zu geben.
