Immer wieder muss sich die Wettbewerbszentrale mit Beschwerden gegen die Werbung von Fahrschulen auf Sozialplattformen wie Facebook beschäftigen.
Die Werbung auf Facebook unterliegt denselben rechtlichen Vorgaben wie jede andere Werbung einer Fahrschule, insbesondere auch die Werbung im Internet. So ist z. B. im Rahmen eines gewerblichen Facebook-Auftrittes es zwingend erforderlich, eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) einzustellen, aus der sich ergibt, wer letztlich die Fahrschule, deren Angebot auf Facebook beworben wird, betreibt.