Tesla-Werbung mit „Autopilot“ – Mündliche Verhandlung vor dem OLG München am 07.10.2021
Das LG München I hatte Tesla eine Werbung u. a. mit der Angabe „Autopilot/Inklusive“ wegen Irreführung untersagt
Das LG München I hatte Tesla eine Werbung u. a. mit der Angabe „Autopilot/Inklusive“ wegen Irreführung untersagt
Aufgrund einer Klage der Wettbewerbszentrale hat das LG Gießen (Versäumnisurteil vom 21.05.2021, Az. 6 O 13/21) einem Unternehmen und dessen Geschäftsführern, welche die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten im B2B-Bereich mit Bezeichnungen wie „Gutachter-vor-Ort“ anboten,
Das Landgericht Münster hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Fahrschule untersagt, in Zukunft damit zu werben, bei ihr könne der Motorradführerschein in 5 Tagen erworben werden
Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass Fahrschulunternehmer bei ihrer Werbung für den Einsatz von Fahrsimulatoren nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass sich die Möglichkeit, in der Fahrschule auf einem solchen Gerät zu üben, auf die erforderlichen Kosten einer Führerscheinausbildung auswirkt.
„Führerscheinaktion“, „Young Star Aktion“, „Young Star Promo“ o.ä. lauteten Werbeaktionen von Motorradhändlern bei denen diese auf Internetplattformen wie mobile.de für den Verkauf von Motorrädern warben.
Eine Servicekette, die in einigen Bundesländern Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen anbietet, warb in einem Prospekt unter anderem unter Abbildung einer Prüfplakette mit der Angabe eines Preises von 89 Euro für die Hauptuntersuchung
Ein Gutschein, der ankündigt, für alle Autowäschen zu gelten, muss halten was er verspricht, sonst ist er irreführend.
Ein prominent beworbenes Angebot für Gewerbekunden, einen Opel Mokka-e Edition ab 39 Euro netto pro Monat leasen zu können, hat nicht nur einen großen Aufschlag in der Presse erfahren, sondern auch enttäuschte Unternehmenskunden hinterlassen.
Die Wettbewerbszentrale hat vermehrt Beschwerden dazu erhalten, dass Autohäuser Elektrofahrzeuge in Fahrzeugbörsen wie mobile.de oder autoscout24.de mit Preisen einstellen, bei denen bereits der sog. Umweltbonus abgezogen ist.
Das Anbieten eines Automodells, dass zu dem angekündigten Preis vom 69.019 € nicht zu erhalten ist, sondern nur mit einem zusätzlichen Komfortpaket, das 13.101 € mehr kostet, ist nicht nur unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen