Vorsicht bei der Werbung mit einer „kostenlosen“ Steinschlagreparatur bei teilkaskoversicherten Fahrzeugen!
Da eine nicht unerhebliche Zahl von Kfz-Versicherungen bei der Regulierung von Steinschlagschäden ihre Abrechnungspraxis geändert hat, rät die Wettbewerbszentrale zu einem vorsichtigen Umgang mit der Werbung für eine „kostenlose“ Steinschlagreparatur teilkaskoversicherter Fahrzeuge.