Wettbewerbszentrale moniert Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit den Begriffen „Anti Kater“ und „Anti Hangover“
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbung für einen Elektrolyte-Komplex als wettbewerbswidrig beanstandet: Das betreffende Unternehmen hatte sein Produkt auf der Online-Plattform Amazon mit den Begriffen „Anti Kater“
