EuGH: Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises – separate Ausweisung des Pfandbetrages zulässig
Bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag kein Bestandteil des Verkaufspreises und daher gesondert auszuweisen.
Bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag kein Bestandteil des Verkaufspreises und daher gesondert auszuweisen.
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst die Werbung einer Lebensmittelherstellerin für ein Nahrungsergänzungsmittel mit L-Carnitin und Pflanzenextrakten als wettbewerbswidrig beanstandet:
Sind Lebensmittel in einer Außenverpackung nochmals einzeln verpackt, muss die Stückzahl auf der Außenverpackung angegeben werden.
Darf bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern der Pfandbetrag gesondert ausgewiesen werden? Oder muss ein Gesamtpreis einschließlich des Pfandbetrags angegeben werden?
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst die Werbung eines Lebensmittelherstellers für ein veganes Mehrkomponentenproteinkonzentrat als irreführend beanstandet:
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale geht es um die Frage, ob ein Nahrungsergänzungsmittel unter der Bezeichnung „HCG C30 G. Globuli“ beworben
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG München einem Lebensmittelhersteller untersagt, Pudding, der keine karamellisierten Erzeugnisse aus Zucker enthält
In einem Facebook-Post warb ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln mit einer angeblichen Kundenbewertung und kommentierte diese mit
Das LG München hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln untersagt, für ein „gesundes“ Immunsystem
Ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln warb auf seiner Internetseite mit verschiedenen Vorteilen sogenannter „liposomaler“ Nahrungsergänzungsmittel.