Verfahren wegen Herkunftstäuschung der Verbraucher gegen bayerische Molkerei endet mit Vergleich
Ein Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale mit einer bayerischen Molkerei endete mit einem Vergleich vor dem Landgericht München. Darin verpflichtete sich die Molkerei, ihre Produkte nicht mehr mit geografischen Herkunftsangaben zu versehen, ohne in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dieser Angabe einen Hinweis auf die tatsächliche Herkunft des Produktes aufzunehmen