Auch bei Futtermitteln dürfen keine irreführenden Angaben verwendet werden
Die Wettbewerbszentrale hat in den letzten Monaten zahlreiche Beschwerden zu Futtermitteln erhalten. In den meisten Fällen ging es um die Verwendung unzulässiger krankheitsbezogener Werbung. In einigen Fällen wurden aber auch Vorteile des Futtermittels vorgetäuscht, die es tatsächlich gar nicht aufwies. Im Großteil der Fälle haben die abgemahnten Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben.