Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten
Am 01. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten.
Am 01. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten.
Das Landgericht Braunschweig hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale klargestellt, dass eine Werbung für den Verkauf einer Immobilie, die auf der Grundlage eines Erbbaurechts errichtet worden ist, wettbewerbswidrig ist, wenn
Am 24. sowie am 25.September 2020 hielt die Wettbewerbszentrale das speziell für Immobilienmakler konzipierte Fortbildungsseminar „Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden“ bei der IHK Emden.
Das Wort „Abstand“ ist seit Beginn der Corona-Pandemie ein Begriff, der vorerst nicht aus dem Alltagswortschatz wegzudenken ist.
Das Landgericht Wiesbaden untersagte es einer Immobilienmaklergesellschaft auf Antrag der Wettbewerbszentrale, ohne Erlaubnis für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zu werben
Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft und bringt einheitliche und verbindliche Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten mit sich.
Der Bundesgerichtshof hält es für zulässig, dass ein Immobilienmakler in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines auf die Dauer von sechs Monaten befristeten Alleinauftrags eine Klausel aufnimmt, wonach sich die Vertragslaufzeit automatisch um drei Monate verlängert,
Das Landgericht Münster hat es einem Immobilienmakler auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, sich mit einem Werbeschreiben, das auf den Abschluss von Maklerverträgen gerichtet war, an Pflegeeinrichtungen zu wenden, da die Werbemaßnahme auf eine unzumutbare Belästigung ausgerichtet war.
Am 11. März 2020 hielt die Wettbewerbszentrale das speziell für Immobilienmakler konzipierte Fortbildungsseminar „Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden“ beim IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH in Berlin.
Die Werbung für die Provisionsfreiheit der Vermittlung von Mietwohnungen ist wettbewerbswidrig, denn Provisionsfreiheit ist nach Einführung des sog. „Bestellerprinzips“ der Hinweis auf eine Selbstverständlichkeit. So entschied es das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 22.10.2019, Az. 6 U 54/18).
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