LG Wiesbaden: Werbung eines Immobilienmaklers für Rechtsdienstleistungen ohne Erlaubnis stellt Wettbewerbsverstoß dar
Das Landgericht Wiesbaden untersagte es einer Immobilienmaklergesellschaft auf Antrag der Wettbewerbszentrale, ohne Erlaubnis für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zu werben
