
Rückblick: Vortrag auf dem Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB 2023)
Die SPRENGNETTER Akademie veranstaltete ihren einunddreißigsten und zugleich dritten digitalen Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB)
Die SPRENGNETTER Akademie veranstaltete ihren einunddreißigsten und zugleich dritten digitalen Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB)
Im folgenden Beitrag sollen einzelne Gerichtsentscheidungen aus 2021 im Bereich der Immobilienwirtschaft vorgestellt werden, die von der Wettbewerbszentrale geführt wurden.
Das LG Berlin hat entschieden, dass die Werbung mit „Immobilienbewertung in zwei Minuten“ und „Immobilienwert Rechner 2020“ irreführend ist, wenn
Eine Werbung mit Auszeichnungen ist werbewirksam und demzufolge auch ein beliebtes und grundsätzlich auch zulässiges Werbemittel zur Darstellung des eigenen Unternehmens.
Im Rahmen eines Facebook-Posts gab ein Immobilienmakler als Teil seines Leistungsspektrums unter anderem folgende Dienstleistung an:
„Videokonferenzen zur immobilienwirtschaftlichen und kaufvertragsrechtlichen Beratung“.
In Zeiten knappen Wohnraums sind Baugrundstücke sehr gefragt, weshalb ein Entwickler von Bauland einzelne Projekte für die Öffentlichkeit auf seiner Webseite bewarb.
Am 14. Dezember 2020 hat die Wettbewerbszentrale das speziell für Immobilienmakler konzipierte Fortbildungsseminar „Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden“ bei der IHK Lüneburg gehalten.
Am 23. Dezember 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft.
Am 01. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten.
Das Landgericht Braunschweig hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale klargestellt, dass eine Werbung für den Verkauf einer Immobilie, die auf der Grundlage eines Erbbaurechts errichtet worden ist, wettbewerbswidrig ist, wenn