Immobilienwirtschaft

„Bestellerprinzip“ für Immobilienmakler bei der Vermittlung von Mietwohnungen am 01. Juni 2015 in Kraft getreten

Am 01. Juni 2015 ist das sog. „Bestellerprinzip“ in Kraft getreten, das wesentlichen Einfluss auf den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers im Falle der Vermittlung von Mietwohnungen hat. Vom Mieter kann der Makler eine Provision nicht mehr verlangen, wenn er bereits vom Vermieter einen Vermittlungsauftrag über die vermietete Wohnung erhalten hat.

Irreführende Preiswerbung von Immobilienscout24 durch Wettbewerbszentrale unterbunden – weiteres Verfahren anhängig

Das Immobilienportal Immobilien Scout GmbH, auch bekannt als Immobilienscout24.de, hat bei der Suchmaschine Google eine Anzeige mit folgendem Wortlaut aufgegeben:

„Kostenlos Wohnung inserieren – Immobilienscout24.de
Anzeige www.immobilienscout24.de/inserieren
Sie wollen Ihre Wohnung vermieten? Jetzt beim Marktführer inserieren!“

Folgte der Nutzer dem Link wurde er auf eine Anmeldemaske geführt, wo nach Registrierung (Benutzername bzw. E-Mail und Passwort) die gewünschte Anzeige aufgegeben werden konnte.

Verschleierung von Eigentümerverhältnissen im Rahmen eines Immobilienexposés untersagt

Ein Immobilienmakler aus Berlin hat im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Immobilie im Rahmen des Exposés folgenden Hinweis erteilt:

„Alle in diesen Unterlagen gemachten Angaben stammen direkt vom Eigentümer. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir für deren Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Zum Kaufpreis addiert sich eine Vermittlungsprovision in Höhe von 7,14 % inkl. MwSt vom vereinbarten Kaufpreis, zahlbar vom Käufer….“

Immobilien auf Erbbaurecht: Restlaufzeit und Erbbauzins müssen in der Werbung angegeben werden.

In der Werbung für Immobilien, die aufgrund eines Erbbaurechts errichtet sind, sind Angaben zur Restlaufzeit des Erbbaurechts sowie zur Höhe des Erbbauzinses zwingend erforderlich. Dies hat das Landgericht Karlsruhe in einer rechtskräftigen Entscheidung (Urteils vom 07.02.2014, Az. 14 O 77/13 KfH III) entschieden und damit der Klage der Wettbewerbszentrale in vollem Umfang statt gegeben.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de