Oberlandesgericht Düsseldorf: Bezeichnung „Homecare Apotheke“ für eine Apotheke ist irreführend
Den Namensbestandteil „Homecare“ im Namen einer Versandapotheke stufte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf eine Klage der Wettbewerbszentrale als irreführend ein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008, Az. I-20 U 99/07). Der Verbraucher verbindet nach Auffassung der Richter mit dem Begriff „Homecare“ einen Zusammenhang mit Einrichtungen der ambulanten Pflege, der hier nicht gegeben ist.
Aktuell hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde der Homecare Apotheke gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen, weil
