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Gesundheit

Unlautere Zusammenarbeit von Augenärzten und Augenoptikern beim Vertrieb von Brillen

Ein von der Wettbewerbszentrale geführter Grundsatzprozess zur Kooperation von Augenärzten mit Augenoptikern beim Absatz von Sehhilfen an Patienten hat nunmehr vor dem Oberlandesgericht Celle sein vorläufiges Ende gefunden. Die Klage der Wettbewerbszentrale richtete sich gegen einen Augenarzt, der nach der Augenglasbestimmung den Patienten ca. 60 Musterbrillen eines Augenoptikers zur Auswahl vorlegte. Die Werte des Patienten wurden dann vom Arzt zusammen mit Angaben zum ausgewählten Modell an einen bestimmten Augenoptikbetrieb zur Fertigung der Sehhilfe übermittelt.

OLG München: Hausarzt darf keinen Einfluss auf die Krankenkassenwahl nehmen

Die Wettbewerbszentrale hatte einen bayerischen Hausärzteverband abgemahnt. Anlass war eine so genannte Patienteninformation, mit der Ärzte ihre Patienten zu einem Wechsel zur AOK Bayern veran-lassen sollten. Zum Hintergrund: Die AOK Bayern war als erste Kasse bereit, einen – für die Hausärzte lukrativen – Hausarztvertrag abzuschließen. In der Patienteninformation heißt es u. a.:

Bundesgerichtshof: Zur rechtlichen Einstufung und Kennzeichnung von Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen

Der Bundesgerichtshof hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Prozess entschieden, dass Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen Medizinprodukte sind und als solche grundsätzlich mit der CE-Kennzeichnung versehen werden müssen. Soweit ihrer Herstellung eine Individualrezeptur zugrunde liegt, handelt es sich allerdings um Sonderanfertigungen, die ausnahmsweise von der CE-Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind (Urteil vom 09.07.2009, Az. I ZR 193/06).

Health Claims Verordnung – Vorschriften werden gut zwei Jahre nach dem Inkrafttreten nicht hinreichend berücksichtigt

Aufgrund von Beschwerden aus der Lebensmittelbranche hat die Wettbewerbszentrale stichprobenartig Produkte mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben auf die Einhaltung der Hinweispflichten nach der Health Claims Verordnung überprüft.

Von ca. 30 überprüften Lebensmitteln wiesen sechs Mängel bei der Einhaltung der Vorschriften der so genannten Health Claims Verordnung auf.

Oberlandesgericht Düsseldorf: Bezeichnung „Homecare Apotheke“ für eine Apotheke ist irreführend

Den Namensbestandteil „Homecare“ im Namen einer Versandapotheke stufte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf eine Klage der Wettbewerbszentrale als irreführend ein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008, Az. I-20 U 99/07). Der Verbraucher verbindet nach Auffassung der Richter mit dem Begriff „Homecare“ einen Zusammenhang mit Einrichtungen der ambulanten Pflege, der hier nicht gegeben ist.

Aktuell hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde der Homecare Apotheke gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen, weil

Tramper und jugendliche Kletterer sind keine Zielgruppe für Zigarettenwerbung -Zigarettenhersteller gibt Unterlassungserklärung ab

Die Werbung für den Verkauf von Tabakerzeugnissen unterliegt, basierend auch auf Vorgaben der EU, vielfältigen Beschränkungen. Der Industrie ist es unbenommen, für den Verkauf von Zigarren und Zigaretten auf Plakaten Werbung zu machen. Dabei ist es aber nach dem vorläufigen Tabakgesetz gleichwohl verboten, Werbemotive zu verwenden, die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen.

Ergopraktiker und ärztlich geprüfter Schlafberater – irreführende Bezeichnungen für Matratzenverkäufer

Das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen stellt unter anderem Matratzen her. Es erlaubt Bettwarenverkäufern die Verwendung eines „Siegels“, das wie folgt aussieht: In der Mitte eines Kreises befindet sich neben dem Namen des Unternehmens der Hinweis „Ergopraktiker“. Diesen Begriff hat sich die Beklagte als Wortmarke eintragen lassen.

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