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Gesundheit

OLG Dresden: Apotheke darf sich nicht „Discount-Apotheke“ bezeichnen

Apotheken dürfen sich nicht als „Discount-Apotheke“ oder als „Die preiswerte Apotheke“ bezeichnen. Dies hat aktuell das Oberlandesgericht Dresden mit Urteil vom 30.08.2011 (Az. 14 U 651/11) in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden.

Der Leipziger Apotheker hatte sich als „Discount-Apotheke“ oder als „Die preiswerte Apotheke“ bezeichnet. Auch sonst warb er für seine Apotheke mit Hinweisen auf eine besondere Preisgünstigkeit und erweckte somit den Eindruck, sein gesamtes Sortiment sei günstiger als das der Mitbewerber.

Wettbewerbswidrige Werbung auf Gutschein-Plattformen: Wettbewerbszentrale beanstandet Preiswerbung von Ärzten und Fahrschulen auf Groupon.de –Rabatte für Brust OP und Werbung für Führerscheinausbildung wettbewerbswidrig –

Die Wettbewerbszentrale stellt seit Anfang dieses Jahres den Eingang zahlreicher Beschwerden über Verstöße von Ärzten gegen deren jeweilige Gebührenordnungen im Rahmen von Gutscheinaktionen auf der Plattform www.groupon.de und anderen Gutscheinplattformen fest. Im Wege der Abmahnung ist sie in knapp 100 Fällen gegen derartige Wettbewerbsverstöße vorgegangen. Dabei beanstandete sie nicht nur den Verstoß gegen die Gebührenordnungen, sondern z. T. auch die unlautere Befristung der Gutscheine, meist auf 6 oder 12 Monate. Eine derart deutliche Verkürzung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar

Oberlandesgericht Karlsruhe zu „Therapeutische Hörakustik“ und „T…Gehörtherapie“ – Strenge Bewertungsmaßstäbe für Gesundheitswerbung in der Hörgeräteakustik bestätigt

Die Bekämpfung der Schwerhörigkeit rückt aufgrund der demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden steigenden Anzahl von Menschen mit höherem Lebensalter immer stärker in den Blickpunkt der Gesundheitswerbung. Um sich von dem traditionellen Ansatz der Bekämpfung von Schwerhörigkeit durch Versorgung mit Hörgeräten abzugrenzen, warb ein Hörgeräteakustiker mit den Schlüsselbegriffen „Therapeutische Hörakustik“ bzw. der Anpreisung einer näher bezeichneten „Gehörtherapie“ mit der These, diese Maßnahmen seien geeignet, Nervenverbindungen zum Gehirn reaktivieren zu können und dadurch das Sprachverstehen erheblich zu verbessern.

Möglichkeit der Senkung der Lohnnebenkosten rechtfertigt keinen Werbeanruf

Mit News vom 20.01.2011 >> hatte die Wettbewerbszentrale über einen Fall berichtet, bei dem die Tochtergesellschaft einer bedeutenden privaten Krankenversicherungsgesellschaft sowohl gegenüber Endverbrauchern als auch gegenüber Unternehmern Beratungsleistungen im Bereich der privaten Krankenversicherungen per Telefon angeboten hatte. In den Telefonanrufen wurde ein kostenloser Versicherungsvergleich angeboten mit dem Ziel, Kosteneinsparungen herbeizuführen.

Neues BGH-Urteil mit Leitlinien zur Patientenzuweisung durch HNO-Ärzte an Hörgeräteakustikunternehmen, bei denen eine Beteiligung der Ärzte besteht

Nachdem sich der Bundesgerichtshof in zwei Grundsatzentscheidungen zu Fragen der Kooperation zwischen Augenoptikern und Augenärzten geäußert hat (Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.07.2009, Az. I ZR 13/07, – Brillenversorgung, und Urteil vom 24.06.2010, Az. I ZR 182/08, – Brillenversorgung II) beschäftigte sich der Senat nunmehr mit ähnlicher Problematik in zwei weiteren Entscheidungen vom 13. Januar 2011, Az. I ZR 111/08 und 112/08, – Hörgeräteversorgung II.

In diesen Entscheidungen ging es um Zuweisungspraktiken zweier HNO-Ärzte an ein Hörgeräteakustikunternehmen mit einem entsprechenden Betrieb vor Ort.

EU: Neues Informationsportal für verschreibungspflichtige Medikamente? – Strengere Informationsbestimmungen für verschreibungspflichtige Medikamente gefordert

Patienten in der EU sollen sich zukünftig besser über verschreibungspflichtige Medikamente informieren können. So sollen objektive Informationen zu Arzneimitteleigenschaften sowie zu der behandelnden Krankheit oder zum gesundheitlichen Zustand in jedem Mitgliedstaat der EU über ein Internetportal bereitgestellt werden. Gleichzeitig soll vor unerbetenen Informationen oder versteckter Werbung geschützt werden.

Werbung mit Testergebnissen: Auch für Krankenkassen gilt das Wahrheitsgebot

Mit Einführung der einheitlichen Beitragssätze haben diese ihre Funktion als zentrales Differenzierungsmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend verloren. Umso bedeutsamer wird die Werbung mit Testergebnissen. Wie in anderen Branchen auch orientieren sich Kunden im Rahmen ihrer Kaufentscheidungen – insbesondere bei komplexen Dienstleistungen – an Vergleichsuntersuchungen und ihren Ergebnissen.

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