OLG Celle bestätigt Verbot der geschenkten Zweitbrille
Vor etwa einem Jahr haben wir darüber berichtet, dass das Landgericht (LG) Lüneburg einem Filialisten aus der Augenoptikbranche untersagt hatte, mit der Ankündigung zu werben, es gäbe bei dem Erwerb einer Brille oder von Brillengläsern in Sehstärke eine Armani-Einstärkenbrille oder eine Sonnenbrille in Sehstärke geschenkt (LG Lüneburg, Urteil vom 16.05.2013, Az. 7 O 18/13;
unsere News vom 07.06.2013 >>). Das beklagte Unternehmen hatte gegen diese Entscheidung aus Lüneburg Berufung eingelegt.