LG Fulda verbietet irreführende erfolgversprechende Werbeaussagen eines Hörgeräte-Akustikers
Das Landgericht Fulda hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 08.05.2014, Az. 6 O 1-14, einem Hörgeräte-Akustiker untersagt, für seine Leistungen als Hörakustiker mit den Aussagen
„Wer lange nichts gegen seinen Hörschaden unternommen hat, müsse daher erst einmal wieder die „Wege“ im Gehirn freimachen, sprich neue Nervenzellverbindungen aufbauen. Das gelinge optimal mit dem neuen Hörtraining. „Erst dann kann ein Hörsystem effektive Leistung bringen.“ „Die Methode sei für „Einsteiger“,