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Gesundheit

Wettbewerbszentrale weiter erfolgreich bei der Bekämpfung von Korruptionsrisiken in der Gesundheitswirtschaft

Wiederholt hatte die Wettbewerbszentrale darauf hingewiesen, dass Kooperationen in der Gesundheitswirtschaft, insbesondere solche zwischen Fachärzten und Leistungserbringern, Korruptionsrisiken bergen. Greifbar wird das insbesondere dann, wenn Fachärzte ihre Patienten zur Versorgung mit Hilfsmitteln an dritte Unternehmen verweisen, an denen sie selbst beteiligt sind.

OLG München untersagt Apotheken-Abholmodell

Das Oberlandesgericht München (OLG) hält die Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die in einer deutschen Apotheke bestellt und über eine niederländische Apotheke geliefert werden, für unzulässig und hat dementsprechend einen Apotheker in Bayern zur Unterlassung verurteilt (OLG München, Urteil vom 26.06.2014, Az. 29 U 800/13).

OLG Celle bestätigt Verbot der geschenkten Zweitbrille

Vor etwa einem Jahr haben wir darüber berichtet, dass das Landgericht (LG) Lüneburg einem Filialisten aus der Augenoptikbranche untersagt hatte, mit der Ankündigung zu werben, es gäbe bei dem Erwerb einer Brille oder von Brillengläsern in Sehstärke eine Armani-Einstärkenbrille oder eine Sonnenbrille in Sehstärke geschenkt (LG Lüneburg, Urteil vom 16.05.2013, Az. 7 O 18/13;
unsere News vom 07.06.2013 >>). Das beklagte Unternehmen hatte gegen diese Entscheidung aus Lüneburg Berufung eingelegt.

LG Fulda verbietet irreführende erfolgversprechende Werbeaussagen eines Hörgeräte-Akustikers

Das Landgericht Fulda hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 08.05.2014, Az. 6 O 1-14, einem Hörgeräte-Akustiker untersagt, für seine Leistungen als Hörakustiker mit den Aussagen

„Wer lange nichts gegen seinen Hörschaden unternommen hat, müsse daher erst einmal wieder die „Wege“ im Gehirn freimachen, sprich neue Nervenzellverbindungen aufbauen. Das gelinge optimal mit dem neuen Hörtraining. „Erst dann kann ein Hörsystem effektive Leistung bringen.“ „Die Methode sei für „Einsteiger“,

LG Rostock: Siegelvergabe muss für den Verbraucher transparent sein

Das Landgericht Rostock weist in einer aktuellen Entscheidung darauf hin, dass ein Unternehmen, das Prüfsiegel vergibt oder damit wirbt, Verbrauchern Informationen über die Art und Weise der Prüfsiegelvergabe zur Verfügung stellen muss (LG Rostock, Urteil vom 11.04.2014, Az. 5 HK O 139/13; nicht rechtskräftig). Dem Urteil liegt eine Klage der Wettbewerbszentrale zugrunde. Diese hatte ein Unternehmen verklagt, das Siegel und Zertifikate für Allergie-Bettwäsche vergibt.

Die Hinweispflichten des Art. 10 Abs. 2 Health Claims Verordnung galten nach dem EuGH bereits im Jahr 2010

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. April 2014 die Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 05.12.2012, Az. I ZR 36/11) dahingehend beantwortet, dass die Hinweispflichten des Art. 10 Abs. 2 Health Claims Verordnung bereits im Jahr 2010 galten (EuGH, Urteil vom 10.04.2014, Rs. C-609/12). Der Europäische Gerichtshof hat sich damit der Auffassung des Generalanwalts angeschlossen (Schlussanträge vom 14.11.2013, Rs. C-609/12, siehe die News vom 14.11.2013 >>).

Kammergericht untersagt Werbung mit „Apothekenverkaufspreis“

Das Kammergericht hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Apotheker untersagt, rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel (OTC-Produkte) mit einem Preisvorteil gegenüber dem „AVP“ zu bewerben (Kammergericht, Urteil vom 17. Januar 2014, Az. 5 U 89/13; F 4 0556/12). Der Apotheker hatte seine günstigen Preise einem höheren, als „AVP“ bezeichneten Preis gegenübergestellt, der als Apothekenverkaufspreis erläutert wurde.

Landgericht Marburg untersagt Werbung für „unsichtbare“ Hörgeräte

Auffälligkeit und Sichtbarkeit von Hörgeräten spielen für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen als Grundlage für Kaufentscheidungen eine ganz erhebliche Rolle. Schließlich geht es darum, einer etwaigen Stigmatisierung als Schwerhöriger zu entgehen. Gerade deswegen wird in der Hörgeräteakustik gelegentlich der Versuch unternommen, Hörgeräte mit entsprechenden Prädikaten zu bewerben, so auch ein im Nordhessischen beheimatetes Hörgeräteakustikunternehmen, welches ein von ihm angebotenes Gerät in der Werbung als „Das unsichtbare Hörsystem“ anpries. Da dieses Hörgerät mit einer sog. Rückholvorrichtung versehen war,

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