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Gesundheit

Werbung mit Wirksamkeit von Craniosakraler Osteopathie unzulässig

Laut einer Pressemitteilung des OLG Frankfurt a. M. hat dieses entschieden, dass Werbebehauptungen für das Behandlungsverfahren der „Craniosakralen Osteopathie“ zu unterlassen seien (Urteil v. 21.06.2018, Az.6 U 74/17).

Der beklagte Arzt hatte auf seiner Homepage für verschiedene Heilverfahren im Bereich der Osteopathie geworben. Diese eigne sich u. a. zur „schnellen Schmerzlinderung und Wiederherstellung der gestörten Gelenkfunktion“.

Wettbewerbszentrale stellt Entwicklung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen vor – Irreführung und mangelnde Transparenz häufig Grund von Beschwerden

Bei der Wettbewerbszentrale sind im Jahr 2017 knapp 470 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit (Apotheker, Ärzte, Heilberufe, Krankenkassen, Pharmaindustrie) eingegangen. In 2018 sind hat die Wettbewerbszentrale bislang 195 Fälle in diesem Bereich bearbeitet, im ersten Halbjahr 2017 waren dies 203 Fälle. Die Fallzahlen bewegen sich damit in etwa auf Vorjahresniveau. Hinzu kommen weitere Fälle aus dem Bereich Gesundheitshandwerke/ Medizinprodukte wie z.B. Augenoptiker, die sich für 2017 auf knapp 400 Anfragen und Beschwerden und für 2018 auf bislang 208 belaufen.

Unterschiedliche Entscheidungen zu Rezeptboni: Kammergericht hält 1 € – Gutschein für zulässig, OLG Frankfurt verurteilt Apotheke wegen „Brötchen-Gutschein“ – Klärung durch BGH

Der Streit um Boni und Gutscheine, die dem Apothekenkunden beim Kauf rezeptpflichtiger Arzneimittel mitgegeben werden, geht weiter. Wieder einmal wird der BGH das letzte Wort sprechen müssen, da Oberlandesgerichte in zwei von der Wettbewerbszentrale betriebenen Verfahren unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten (OLG Frankfurt, Urteil vom 2.11.2017, Az. 6 U 164/16; KG, Urteil vom 13.03.2018, Az. 5 U 97/15, beide Entscheidungen sind nicht rechtskräftig).

Rückblick: Vortrag und Publikation zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – Wettbewerbszentrale informiert Augenoptiker über den Umgang mit Kundendaten

Im Rahmen der Innungsversammlung, die der Südwestdeutsche Augenoptiker-Verband für die Augenoptiker-Innung Rheinland-Pfalz/Saarland am 21. März 2018 veranstaltete, hielt Rechtsanwältin Christina Kiel, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, einen Vortrag zum Datenschutzrecht. Inhalt war dabei die ab 25. Mai 2018 Anwendung findende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Fragestellungen rund um die Umsetzung der neuen Vorschriften. Dabei wurden auch die erweiterten Dokumentations- und Informationspflichten besprochen.

Versicherten darf der Krankenkassenwechsel nicht erschwert werden – Krankenkasse muss Kündigungsbestätigungen zügig ausstellen

Die Wettbewerbszentrale ist gegen eine große Krankenkasse vorgegangen, weil diese den Versicherten, die gekündigt hatten, zum Teil erst mehr als zwei Monate später die Kündigungsbestätigung zuschickte. Das Landgericht Berlin hatte die Krankenkasse auf die Klage der Wettbewerbszentrale hin entsprechend zur Unterlassung verurteilt (LG Berlin, Urteil vom 17.01.2017, Az. 16 O 47/16). Die Beklagte legte gegen das Urteil Berufung ein.

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