Bundesgerichtshof: Zur heilmittelwerberechtlichen Zulässigkeit der Empfehlungswerbung für Medizinprodukte
Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass für Medizinprodukte, sofern diese im Mittelpunkt der Werbung stehen, mit den Empfehlungen eines Arztes geworben werden darf (BGH, Urteil vom 01.02.2018, Az. I ZR 82/17). Er hat damit die Vorinstanzen bestätigt.