Irreführende Werbung einer Krankenkasse mit Übernahme von Leistungen wie Zahnreinigung, Homöopathie und Reiseschutz-Impfung
Die Wettbewerbszentrale hatte den Radiospot einer Krankenkasse als irreführend beanstandet, in dem diese unter anderem mit der Aussage warb „…ob Zahnreinigung, Homöopathie oder Reiseschutz-Impfung – wir zahlen, was dir gut tut.“ Tatsächlich erhalten Mitglieder nur anteilige Erstattungen:
