Hygienestreit ums Händetrocknen: Wettbewerbszentrale lässt Dyson-Werbung für sogenannte Jet-Händetrockner als irreführend untersagen
Das Landgericht Köln hat dem Unternehmen Dyson auf Antrag der Wettbewerbszentrale u. a. untersagt, für Lufthandtrocknungsgeräte weiterhin mit dem Hinweis „Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch. Für Papier gilt das nicht.“
