Bisher ist die Einführung von Bonus- und Gutschein-Systemen für Apotheker mit einem Risiko verbunden. Dies liegt an den speziellen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, die vorsehen, dass rezeptpflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke in Deutschland zu einem einheitlichen Preis an den Verbraucher abgegeben werden müssen. Die Rechtsprechung zu der Frage, ob Bonustaler oder Gutscheine die gesetzlich vorgesehene Preisbindung unterlaufen, war bisher vollkommen uneinheitlich. Der BGH hat sechs Verfahren zur Entscheidung zusammengefasst, drei davon sind von der Wettbewerbszentrale geführte Verfahren (Aktenzeichen I ZR 193/07, I ZR 26/09 und I ZR 125/08).
Ursprünglich wollte der Bundesgerichtshof am 17. August 2010 seine Entscheidung zu Bonus- und Gutschein-Systemen bei Apothekern verkünden.
Der Bundesgerichtshof hat heute mitgeteilt, dass der Verkündungstermin aus „dienstlichen Gründen“ auf den 9. September 2010, 09.00 Uhr, verlegt wird.
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