Das Bundesministerium der Justiz hat auf seiner Homepage die Neufassung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) in der seit dem 1.9.2002 geltenden Fassung veröffentlicht. Die BGB-InfoV regelt u.a. die Informationspflichten der Unternehmer beim Abschluss von Verbraucherverträgen, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, sowie die Informationspflichten von Reiseveranstaltern und Kreditinstituten. In der Anlage sind Muster eines Sicherungsscheins für Pauschalreisen und für eine Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung beigefügt. www.bmj.bund.de/images/11489.pdf
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Irreführende Werbung eines Hörakustikers mit einer Spitzenposition
-
Rückblick: Die Wettbewerbszentrale beim Internationalen Kongress der Liga in Bukarest
-
LG Darmstadt: Trotz bulgarischem Zeugnis Eintragung in Handwerksrolle nötig
-
Wettbewerbszentrale zur 12. GWB-Novelle: „Private Enforcement“ stärken
-
UWG erhält begrenzte EmpCo-Übergangsregel
