Das Bundesministerium der Justiz hat auf seiner Homepage die Neufassung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) in der seit dem 1.9.2002 geltenden Fassung veröffentlicht. Die BGB-InfoV regelt u.a. die Informationspflichten der Unternehmer beim Abschluss von Verbraucherverträgen, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, sowie die Informationspflichten von Reiseveranstaltern und Kreditinstituten. In der Anlage sind Muster eines Sicherungsscheins für Pauschalreisen und für eine Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung beigefügt. www.bmj.bund.de/images/11489.pdf
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG Köln: Schon in Vorschaubildern muss Werbung auf Instagram erkennbar sein
-
Rückblick: Jahrestagung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg
-
Update: Provisionszahlungen für Sachverständigengutachten weiter problematisch
-
Rückblick: Online-Seminar zu den Änderungen durch die EmpCo-Richtlinie am 29.04.2026
-
Update: BGH-Termin am 07.05.26 zu Ärzte-Siegeln
