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Bild eines Webinars, Person schaut in Laptop, auf dem sprechende Personen abgebildet sind

Rückblick: Zwei Online-Seminare zu E-Commerce und Health Claims

In der vergangenen Woche lud die Wettbewerbszentrale zu zwei Online-Seminaren mit aktuellen Entwicklungen im Wettbewerbsrecht ein. Die Veranstaltungen „UWG-Update im E-Commerce“ und „Update Health-Claims“ richteten sich an Unternehmen und Rechtsabteilungen, die angesichts der dichten Regulierungsfolge einen kompakten Überblick über aktuelle Urteile und anstehende Gesetzesvorhaben benötigen.

Referenzpreise, Widerrufsbutton und KI-Verordnung

Einen Schwerpunkt des E-Commerce-Seminars bildete die Referenzpreispflicht nach § 11 PAngV. Die Gerichte ringen weiterhin um die Details rechtkonformer Rabattwerbung mit Streichpreisen. Parallel rücken neue Informationspflichten in den Fokus: Der sogenannte Widerrufsbutton verpflichtet Unternehmen ab Juni künftig dazu, Verbraucherinnen und Verbrauchern im Fernabsatz eine unmittelbar zugängliche Schaltfläche zum Widerruf bereitzustellen. Hinzu treten die Kennzeichnungspflichten aus der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689), die für KI-generierte Inhalte und bestimmte Interaktionen mit KI-Systemen gelten.
Das Seminar zeichnete die jüngsten Gerichtsentscheidungen mit Bezug zum E-Commerce nach und erläuterte die Vorhaben des Gesetzgebers.

Health Claims weiterhin beschwerdeträchtig

Das zweite Seminar widmete sich der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel. Zunächst wurden die Grundlagen und die Systematik der Health-Claims-Verordnung (VO (EG) 2006/1924) erläutert. Anschließend wurde anhand aktueller Rechtsprechung und Verfahren der Wettbewerbszentrale aufgezeigt, wie streng das unionsrechtliche Regelungssystem in der Praxis angewendet wird.

Im Mittelpunkt stand dabei das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt: Gesundheitsbezogene Angaben sind grundsätzlich unzulässig, sofern sie nicht nach Maßgabe der HCVO zugelassen und in die entsprechenden Listen aufgenommen sind oder (in eng begrenzten Ausnahmefällen) unter die Übergangsregelungen, insbesondere für sogenannte „On-hold“-Claims bei Botanicals, fallen.

Anhand ausgewählter Fallkonstellationen wurden typische Problemfelder der Praxis dargestellt, insbesondere die Abgrenzung zwischen nährwertbezogenen und gesundheitsbezogenen Angaben sowie die rechtlichen Unsicherheiten im Bereich der Botanicals.

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