Im November verkündete die EU-Kommission die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens gegen Alphabet (Google) wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA). Die Kommission hatte Alphabet neben Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta und Microsoft bereits im 2023 zum sogenannten Gatekeeper erklärt. Gatekeeper sind Tech-Unternehmen, die große Plattformdienste wie Browser, Suchmaschinen, Social-Media oder Betriebssysteme betreiben und darüber großen Einfluss auf digitale Märkte ausüben.
Nachteile für Nachrichtenseiten?
Hintergrund des Verfahrens sind Hinweise aus der Überwachungsarbeit der Kommission, wonach Google bei der Anzeige der Suchergebnisse Websites von Informationsmedien mit Inhalten von Werbepartnern herabsetzt. Die Praxis geht auf die eigene „Richtlinien gegen den Missbrauch des Rufs von Websites“ der Suchmaschine zurück. Nach Angaben von Google sollen die Richtlinien die Manipulation des Rankings in den Suchmaschinen bekämpfen.
Behinderung der digitalen Märkte durch Google?
Ziel des DMA ist die Gewährleistung fairer digitaler Märkte. Die Kommission befürchtet, dass die Richtlinien Nachrichtenverlage und deren Monetarisierungsmöglichkeiten einschränken könnten. Alphabet müsse die Verpflichtungen erfüllen, Publishern faire, angemessene und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zur Google-Suche zu bieten. Die Untersuchung ziele darauf ab, die Finanzierung der Verlage und ihre unternehmerische Freiheit zu schützen, letztlich den Medienpluralismus und unsere Demokratie zu stärken.
Bewertung der Gatekeeper durch die Kommission
Die Kommission betont, dass das Ergebnis des Verfahrens noch offen sei. Sie sei bestrebt, ihre Untersuchungen innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen. Im Fall der Feststellung eines Verstoßes drohen Alphabet Geldbußen in einer Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens.
Erst im April 2025 verhängte die Kommission hohe Geldbußen in einer Höhe von 500 Mio. Euro gegen Apple und 200 Mio. Euro gegen Meta wegen Verstößen gegen den DMA. Gegenstand des Verfahrens gegen Apple waren verschiedene Beschränkungen für App-Entwickler, wie etwa das Verbot Preisinformationen bereitzustellen oder auf andere Weise Angebote auf alternativen Vertriebskanälen zu bewerben. Die Beanstandungen gegenüber Meta beschäftigten sich mit der Anhäufung personenbezogener Daten und der nicht gewährleisteten freien Entscheidung der Endnutzer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
jem
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