Bundesgerichtshof: Kein Schutz für Barbie-Puppen
Die Idee, für eine typische Spielsituation Puppen mit dem entsprechenden Zubehör herzustellen und zu vertreiben, genießt grundsätzlich keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz.
Die Idee, für eine typische Spielsituation Puppen mit dem entsprechenden Zubehör herzustellen und zu vertreiben, genießt grundsätzlich keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz.
Zu der seit dem 31.12.2004 beworbenen Kampagne der Media-Märkte, wonach man am 03.01.2005 dort keine Mehrtwertsteuer zahle, haben die Wettbewerbszentrale schon zahlreiche Anfragen und Beschwerden erreicht.
Ryanair darf den Flughafen Weeze in der Werbung nicht als „Flughafen Düsseldorf (Weeze)“ oder “ Düsseldorf-Weeze“ bezeichnen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen