Fairness im Wettbewerb

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb.
Auf dieser Webseite finden Sie umfassende Informationen über unsere
Institution,
Presseinformationen, aktuelle
Nachrichten zum Wettbewerbsrecht und die in speziellen Dezernaten behandelten
Branchen. Daneben informieren wir über die
rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale sowie das umfangreiche Informationsangebot in Form von
Veranstaltungen und
Publikationen.
Aktuelles
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. feiert am 9. Mai 2012 an ihrem Gründungsort ihr 100-jähriges Jubiläum. Vor über 250 Gästen aus Wirtschaft, Justiz und Politik wird Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Festansprache halten.
Fairer Wettbewerb ist die Voraussetzung dafür, dass eine freie Marktwirtschaft funktioniert. Der Markt braucht einen Ordnungsrahmen, d. h. Spielregeln, an die sich alle Akteure halten. Dafür hat der Gesetzgeber in Deutschland 1909 ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erlassen. Als Schiedsrichter wurde aber nicht der Staat mit seinen Behörden bestellt.
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Aus Anlass ihrer Jahrestagung zum 100-jährigen Jubiläum lädt die Wettbewerbszentrale zum Jahrespressegespräch am Dienstag, den 8. Mai 2012 nach Berlin ein.
Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wird über 100 Jahre Bekämpfung von Irreführung und Wettbewerbsverzerrung berichten. Es werden außerdem aktuelle Entwicklungen des Wettbewerbs und Einzelfälle aus unterschiedlichen Branchen dargestellt sowie folgende Themen erörtert:
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Das Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 22.03.2012, Az. 23 O 18/09 einer Lebensmittelvertriebsgesellschaft verboten, einen in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Weichkäse unter der Bezeichnung „Erzincan Peyniri“ und einen in Deutschland aus Kuhmilch hergestellten Käse unter der Bezeichnung „Erzincan Kasari“ in den Verkehr zu bringen.
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Ein Anwalt hatte in einem Filialbetrieb eines internationalen Autoglaskonzerns einen Steinschlag in der Windschutzscheibe des Firmenfahrzeuges seiner Kanzlei reparieren lassen. Bei der telefonischen Vereinbarung des Reparaturtermins hatte er seine Handynummer „für den Fall der Fälle“ angegeben. Kurze Zeit nach Abwicklung des Auftrages erfolgt der Anruf eines Marktforschungsinstituts, ansässig in London, das von dem Autoglaskonzern beauftragt worden war, die Zufriedenheit des Kunden mit der Abwicklung des Auftrages zu „erforschen“. Da der Anwalt in die telefonische Kontaktaufnahme zu Werbezwecken nicht eingewilligt hatte, mahnte die Wettbewerbszentrale wegen unlauterer Telefonwerbung ab.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr ihres 100-jährigen Jubiläums veranstaltet die Wettbewerbszentrale ihr diesjähriges Jahrespressegespräch
am Dienstag, den 08.05.2012, 10.30 Uhr
im Rocco Forte Hotel de Rome Berlin,
Behrenstr. 37, 10117 Berlin
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