Die Wettbewerbszentrale musste mehrere TV-Sender wegen irreführender Gesundheitswerbung in TV-Shops abmahnen. Dabei werden den Zuschauern im Rahmen einer Diät oder für ein Schmerzmittel besondere Wirkungsweisen versprochen, die wissenschaftlich nicht nachweisbar sind.
Mehr Details erfahren Sie in der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom heutigen Tage.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Gatekeeper Google: EU-Kommission ordnet DMA-Dialog an
-
LG Bremen: Irreführende Werbung mit Online-Kfz-Gutachten
-
Das Ende der Pkw-EnVKV? Vorschlag für EU-weite Regelungen zur Energiekennzeichnung bei Kraftfahrzeugen
-
LG Frankfurt: Unklarer Hinweis auf Echtheit von Bewertungen
-
OLG München: Teaser müssen als Werbung erkennbar oder gekennzeichnet sein
