In Oberursel veranstaltete der Bundesverband Autoglaser e.V. am 09. und 10.08.2024 ein zweitägiges Event für die Autoglaserbranche. Das bv autoglaser-FORUM ist nach eigenen Angaben das größte Branchentreffen der „Fachbetriebe Fahrzeugverglasung im BVA“.
Neben fachbezogenen Themen gab es auch juristischen Input zu Fragen, wie sich die Betriebe bei Rechnungskürzungen wehren können (Rechtsanwalt Dr. Andreas Mußmann, Kanzlei Voigt GmbH) und eine Expertenrunde „Digitalisierung der Automotive-Branche – Security Gateway, sektorspezifische Regulierung und Zugang zu Herstellerdaten“ (Tobias Kothy, Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) e.V.; Jürgen Hofmann, Hella Gutmann Solutions GmbH).
Wettbewerbszentrale klärt auf
Die Wettbewerbszentrale war durch Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling vertreten. Er referierte zu den rechtlichen Anforderungen im Social Media Marketing in der Autoglaserbranche. Dabei ging es unter anderem um Praxisbeispiele auf Instagram, Facebook, X, TikTok und dem Business-Netzwerk LinkedIn. Zudem gab der Referent einen Rückblick zum Expertenforum Automotive Recht (EAR), welches im Februar dieses Jahres im „Nationales Automuseum The Loh Collection“ stattgefunden hatte.
Die Teilnehmer erhielten außerdem einen Einblick in das neue Designrecht. Im Besonderen trug Dr. Ottofülling zu der Frage vor, ob und unter welchen Bedingungen die Nutzung eines geschützten Designs an einem Bauteil eines komplexen Erzeugnisses (Bsp. Fahrzeug) zu Reparaturzwecken zulässig ist.
Ein Ziel des Vortrags war es, die Teilnehmer zu sensibilisieren und zu motivieren, frühzeitig Rechtsrat einzuholen. Denn bei Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften drohen nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Bußgelder oder gar hohe Vertragsstrafen, wenn die Unternehmen in der Vergangenheit bereits Unterlassungserklärungen abgegeben haben.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Automobile & Mobilität >>
ao
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