Die Wettbewerbszentrale ist gegen ein Unternehmen aus dem Bereich Immobilien vorgegangen, das auf seiner Internetseite sowie in sozialen Medien verschiedene Symbole der Bundesrepublik Deutschland verwendete. Auf der Website erschienen unter anderem Abbildungen des Bundestages, die Farben der Bundesflagge sowie die Umrisse des Bundesgebiets. Zusätzlich nutzte das Unternehmen die Bezeichnung „Initiative (…) Deutschland“ und verwendete Formulierungen wie „Wohnraum in Deutschland wird knapp. (…) Aus diesem Grund wurde die Initiative ‚(…) Deutschland‘ ins Leben gerufen. Ziel dessen ist es mit tatkräftiger Unterstützung namhafter Schirmherr:innen noch mehr Menschen den Zugang zu einer Immobilie als Kapitalanlage zu eröffnen.“
Eindruck: Staatlich getragene Tätigkeit
Mit der Werbung erweckte das Unternehmen aus Sicht der Wettbewerbszentrale den Eindruck, es wäre eine staatlich getragene Organisation. Tatsächlich verfolgte das Unternehmen rein wirtschaftliche Zwecke und bot Immobilieninvestments an. Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Selbstdarstellung des Unternehmen und erhob Klage vor dem Landgericht München.
Besonderes Vertrauen ausgenutzt
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale nutzt eine solche Darstellung das hohe Vertrauen in staatliche Symbole, möglicherweise auch in eine besondere Neutralität oder Gemeinnützigkeit des Angebotes, aus. Der Eindruck einer amtlichen Autorität oder öffentlichen Trägerschaft kann Verbraucher dazu veranlassen, ein Angebot als besonders verlässlich oder förderwürdig wahrzunehmen. Die Werbung benachteiligte damit in unlauterer Weise die Konkurrenz. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens gab das Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die beanstandeten Darstellungen künftig zu unterlassen. Das Verfahren endete daher ohne Urteil.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Immobilien >>
F 06 0146/24
pl
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