Das Europäische Parlament hat für die Umsetzung einer neuen Mediendienste-Richtlinie gestimmt.
Die überarbeiteten Rechtsvorschriften für audiovisuelle Mediendienste gelten für Rundfunkanstalten, Video-on-Demand- und Video-Sharing-Plattformen (Netflix, YouTube, Facebook, etc.) sowie Videoplattformen mit Live-Streaming. Sie sollen Kinder vor schädlichen Inhalten schützen und stellen neue Regeln für Werbezeiten auf. Zudem sollen 30% des Inhalts auf Video-on-Demand-Plattformen europäisch sein.
Unter anderem wurde Folgendes vereinbart:
Gewalt-, Hass- und Inhalte mit terroristischem Bezug werden verboten. Kostenlose Inhalte, die Gewalt oder Pornografie enthalten, werden strengeren Regeln unterworfen.
Video-Sharing-Plattformen sollen schnell reagieren wenn Inhalte als schädlich gemeldet wurden und dafür einfache und wirksame Mittel schaffen, da in den neuen Regelungen kein automatisches Filtern von hochgeladenen Inhalten vorgesehen ist.
Zudem gelten strengere Regeln für Produktplatzierungen in Kinderprogrammen. Es soll weniger Werbung für ungesunde Lebensmittel oder Getränke angezeigt werden, Produktplatzierungen und Teleshopping werden in Kinderprogrammen verboten.
Personenbezogene Daten von Kindern sollen dadurch geschützt werden, dass audiovisuelle Medienanbieter diese nicht zum Tracking und Profiling für kommerzielle Zwecke weiterverarbeiten dürfen.
Ebenso sehen die neuen Bestimmungen eine maximale Werbequote von 20 Prozent für den täglichen Sendezeitraum von 6:00 bis 18:00 Uhr vor, sowie eine Werbequote von 20 Prozent für das „Prime-Time-Fenster“ zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr, in dem die Sender flexibel entscheiden können, wann sie Werbung zeigen.
Video-on-Demand-Plattformen werden aufgefordert, durch direkte Investitionen in Inhalte oder durch Beiträge zu nationalen Fonds zur Entwicklung europäischer audiovisueller Produktionen beizutragen. 30 Prozent der Inhalte in den Katalogen der Video-on-Demand-Plattformen sollen europäisch sein.
Im nächsten Schritt muss die Vereinbarung nun vom Rat der EU-Minister formell angenommen werden.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments
lk
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Stuttgart: Herstellernahes Unternehmen entwertet Preisempfehlung bei regelmäßiger Unterschreitung
-
LG Frankfurt zu gleichbleibenden Preisen nach Ende der „Black Friday Woche“
-
OLG Hamburg: Pflicht zur vollständigen Zahlung des Reisepreises 48 Tage vor Reisebeginn benachteiligt Verbraucher
-
LG Amberg: Werbung mit moosverdrängender Wirkung eines Rasendüngers irreführend
-
LG Berlin II untersagt irreführende Werbung von Stromanbieter