Das Europäische Parlament (EP) in Straßburg hat am Mittwoch in erster Lesung den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission im Hinblick auf Regelungen zu transparenten Flugpreisen (KOM (2006)0396), gebilligt. Der Vorschlag der EU-Kommission hatte u. a. vorgesehen, dass Flugpreise einschließlich aller anwendbaren Steuern, Gebühren und Entgelte angegeben werden müssen.
Im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens hat das EP diese vorgeschlagene Regelung durch eine geänderte Fassung nun weiter konkretisiert: Danach sollen nicht nur von den Luftfahrtunternehmen alle von ihnen zugunsten Dritter erhobenen Steuern, Gebühren, Aufschläge und Entgelte angegeben werden müssen. Vielmehr nimmt das EP in der geänderten Fassung des Verordnungsvorschlags ausdrücklich Bezug auf alle – auch im Internet – veröffentlichten Flugpreise. Diese sollen alle zur Zeit der Veröffentlichung bekannten anwendbaren Steuern, obligatorischen Gebühren, Aufschläge und Entgelte enthalten müssen. Ferner sollen nach der Entschließung des EP fakultative Zusatzkosten am Beginn jeder Buchung mitgeteilt werden müssen. Der Fluggast soll auf „Opt-in“-Basis die Möglichkeit erhalten, diese Zusatzkosten zu akzeptieren. Ein automatisches Einverständnis soll nichtig sein.
Die Wettbewerbszentrale hatte seinerzeit in einer Stellungnahme den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission hinsichtlich der Verpflichtung zu transparenten Flugpreisangaben ausdrücklich unterstützt.
Quelle: Vom Europäsichen Parlament angenommene Texte: P6_TA (2007)0337
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