Am 6. Juli 2011 hat das Europäische Parlament die Lebensmittelinformationsverordnung in zweiter Lesung mit 606 Ja-Stimmen angenommen (46 Nein-Stimmen, 46 Enthaltungen). Durch die neuen Regelungen der Verordnung sollen den Verbrauchern mehr und bessere Informationen über Lebensmittel gegeben werden.
Verpflichtend ist danach die Nährwertkennzeichnung auf der Rückseite der Lebensmittelverpackungen. In einer lesbaren tabellarischen Form müssen Angaben zum Energiegehalt, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz gemacht werden. Diese Informationen müssen per 100 g oder per 100 ml angegeben werden. Auch eine zusätzliche Angabe per Portion ist möglich.
Die Allergenkennzeichnung auf Lebensmitteln wird verbessert. Während bislang alle Zutaten, einschließlich Allergenen, auf den Etiketten aufgelistet werden, müssen Allergene zukünftig in den Zutatenlisten hervorgehoben werden. Auch für unverpackte Lebensmittel, z. B. in Restaurants, ist eine Allergenkennzeichnung vorgesehen.
Bislang ist die Angabe des Herkunftslandes nur für Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frisches Obst und Gemüse verpflichtend. Die Verpflichtung wird durch die Verordnung auf frisches Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel ausgeweitet. Ob eine Ausdehnung auf weitere Lebensmittelgruppen erfolgt, soll erst nach der Durchführung von Folgenabschätzungen beschlossen werden.
Des Weiteren werden strengere Regelungen eingeführt, die die Verbraucher besser vor einer Irreführung schützen sollen. So müssen beispielsweise Lebensmittel, die Analogkäse enthalten, den Hinweis „Hergestellt mit Pflanzenfett“ aufnehmen. Für Klebefleisch wird die Aufnahme des Hinweises „Aus Fleischstücken zusammengefügt“ verpflichtend. Die Angaben sind prominent auf der Vorderseite der Verpackung neben der Marke aufzunehmen.
Die Gesetzgebung muss noch vom Rat abgenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Verordnung tritt voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft. Den Lebensmittelunternehmen werden aber Übergangsfristen von drei Jahren eingeräumt, um ihre Produktverpackungen umzustellen. Für die Nährwertkennzeichnung beträgt die Frist sogar fünf Jahre.
Quelle und weiterführende Informationen:
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2011 >>
az
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