Die Richtlinie 2005/29/EG über Unlautere Geschäftspraktiken wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat am 11. Mai 2005 unterzeichnet. Die Richtlinie, welche von der Kommission im Juni 2003 vorgeschlagen wurde, will die Rechte der Verbraucher klarstellen und den grenzüberschreitenden Handel verstärken, indem die EU- Regelungen über Geschäftspraktiken zwischen Unternehmern und Verbrauchern harmonisiert werden. Die neue Regelung umschreibt „unlautere Geschäftspraktiken“, welche EU- weit verboten sein werden, wie zum Beispiel Verkauf unter Druckausübung, irreführendes Marketing und unlautere Werbung. Es sind auch bestimmte Regelungen bezüglich der Werbung gegenüber Kindern enthalten.
Den Text der jetzt verabschiedeten Richtlinie erhalten Sie hier.
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