Die Europäische Kommission hat am 07.04.2004 neue Wettbewerbsvorschriften für die Vergabe von Patent-, Know-how- und Softwarelizenzen erlassen. Die Gruppenfreistellung gilt nun für eine größere Zahl von Lizenzvereinbarungen. Damit ist in vielen Fällen keine Einzelfallprüfung mehr erforderlich, was einen geringeren Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen bedeutet. Die neuen Vorschriften werden im Einklang mit den 2001 vom Rat in Lissabon formulierten Zielvorgaben zur Verbreitung von Technologie und Know-how innerhalb der Europäischen Union beitragen. Die neue Gruppenfreistellung ist Teil der umfassenden Kartellrechtsreform, die zum 1. Mai in Kraft treten wird.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 07.04.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG München I: Werbung mit Bezeichnung „Versicherung“ durch eine Versicherungsvermittlerin irreführend
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Bewerbung von Hörgeräten mit Aktionspreis
-
Rückblick: Online-Seminar zu Green Claims und Nachhaltigkeit in der Werbung – Update Rechtsprechung und Regulierung
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung mit UVP bei Möbel-Eigenmarken
-
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt ab 28. Juni 2025 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen