Zeitschriftenabonnements, die in monatlichen Raten bezahlt werden, können wirksam über das Internet abgeschlossen werden, wenn die Ratenzahlungen 200 Euro bis zum frühstmöglichen Kündigungszeitpunkt nicht überschreiten. Diese Verträge unterliegen nicht der sonst erforderlichen Schriftform.
Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.02.2004, Aktz: I ZR 90/01
Weiterführende Links zu diesem Thema
Bundesgerichtshof, das original Urteil finden Sie auf der Seite des BGH unter Entscheidungen mit der Eingabe des Aktenzeichens I ZR 90/01
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Datenschutz in der Immobilienvermittlung – Teil 1: Problematische Tippgeber-Modelle
-
Gewinnspiel gegen Bewertung: Rechtswidrige Werbung unterbunden
-
LG München I: Werbung mit Bezeichnung „Versicherung“ durch eine Versicherungsvermittlerin irreführend
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Bewerbung von Hörgeräten mit Aktionspreis
-
Rückblick: Online-Seminar zu Green Claims und Nachhaltigkeit in der Werbung – Update Rechtsprechung und Regulierung