Seit dem 31.10.2003 müssen die Mitgliedstaaten der EU der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nachkommen, in der europäische Normen für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation festgelegt sind. Die Richtlinie enthält grundlegende Verpflichtungen, die die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation über elektronische Netze in der EU – einschließlich des Internet und mobiler Dienste – gewährleisten sollen. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen so genannte Cookies auf den PC von Nutzern hinterlegt oder von Mobiltelefonen erzeugte Standortdaten verwandt werden dürfen.
Insbesondere führt die Richtlinie auch ein EU-weites Spam-Verbot ein. E-Mail-Werbung ist nur mit vorheriger Einwilligung der Adressaten gestattet. Einzige Ausnahme, sie dient der Aufrechterhaltung einer bestehenden Kundenbeziehung. Unzulässig sind auch vorgetäuschte Absender und ungültige Rückadressen, wie Spam-Versender sie häufig verwenden. Das Erfordernis einer vorherigen Einwilligung gilt ebenfalls für SMS-Botschaften und andere elektronische Nachrichten, die an ein mobiles oder festes Endgerät gesendet werden. Die EU-Mitgliedstaaten können auch unerbetene elektronische Werbepost an Unternehmen verbieten.
Ab dem 31.10.2003 müssen die Mitgliedstaaten diese Regeln anwenden und wirksam durchsetzen.
Text der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 31.10.2003
Weiterführende Links zu diesem Thema
Text der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 31.10.2003
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG München entscheidet zu Ärzte-Siegeln
-
Rückblick: Jahrestagung 2025 der Wettbewerbszentrale mit Blick in die Zukunft
-
TikTok-Shop: Uneingeschränkt geltende Informationspflichten
-
DSA-Verfahren: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Frankfurt
-
Das „am schnellsten zu reinigende Milchsystem aller Zeiten“ – oder doch nicht?